Wer kann und wer kann nicht schlafen. Übergang zu USN Übergang zu den Bedingungen des vereinfachten Steuersystems

Übergang zum vereinfachten Steuersystem (STS)

Der Übergang zu einem vereinfachten Besteuerungssystem wird es Unternehmen und Unternehmern ermöglichen, die Buchführung zu vereinfachen und die Steuerbelastung zu minimieren. Der Übergang zum vereinfachten Steuersystem ist jedoch unter den Bedingungen für die Anwendung des vereinfachten Steuergesetzbuchs möglich (Artikel 346.13 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).

Organisationen und Unternehmer, die die Voraussetzungen für die Anwendung des vereinfachten Steuersystems erfüllen, müssen dies anzeigen, um auf das vereinfachte Steuersystem umsteigen zu können. Finanzamt am Ort seiner Registrierung (Artikel 346.13 Absatz 1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation). Der Übergang zu einem vereinfachten System ist erst ab Beginn des nächsten Kalenderjahres möglich (Artikel 346.13 Absatz 1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation). Ausgenommen sind Unternehmen (Einzelunternehmer), die aufgehört haben, UTII-Zahler zu sein, die ab dem Beginn des Monats, in dem die Verpflichtung zur Zahlung der angerechneten Steuer endet, auf das vereinfachte Steuersystem umstellen können (Artikel 346.13 Absatz 2 des Steuergesetzbuch der Russischen Föderation). Sowie neu registrierte Organisationen und Einzelunternehmer, die ab dem Datum ihrer Steuerregistrierung mit der Anwendung des vereinfachten Steuergesetzbuchs beginnen können (Artikel 346.13 Absatz 2 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).

Die Meldung an das IFTS erfolgt in der durch die Verordnung des Föderalen Steuerdienstes Russlands vom 02.11.2012 genehmigten Form N ММВ-7-3 / [E-Mail geschützt]... In der Mitteilung sind Name, TIN, KPP des Unternehmens (vollständiger Name und TIN für Einzelunternehmer) angegeben; die Nummer des Finanzamts, bei dem die Meldung eingereicht wird; Identifikationscode des Steuerzahlers; Art des Übergangs zum vereinfachten Steuersystem; der gewählte Besteuerungsgegenstand; Jahr der Benachrichtigung; Bewerbercode und Kontakttelefonnummer.

Die Meldung kann persönlich, per Post oder elektronisch über das persönliche Konto des Steuerpflichtigen auf der FTS-Website oder über den EDI-Betreiber bei der Steuerbehörde eingereicht werden.

Übergangsfrist zum vereinfachten Steuersystem

Die Übergangszeit in das vereinfachte Steuersystem hängt von dem Steuersystem ab, von dem aus der Übergang erfolgt, sowie von der Art des Übergangs (ab dem Datum der steuerlichen Registrierung oder ab einem bestimmten Datum).

Wer ab Beginn des nächsten Kalenderjahres von DOS zu STS wechselt, muss bis spätestens 31.

Steuerpflichtige haben das Recht, die Steuerregelung zu ändern. Der Wechsel von einem Modus in einen anderen ist der legale Weg Steuerplanung um zu optimieren Steuerschulden... Die frei werdenden Mittel können in die Geschäftsentwicklung investiert werden.

Sie können die Besteuerung freiwillig zum Jahresbeginn oder zwangsweise ändern, wenn die Voraussetzungen für die Anwendung des vereinfachten Steuersystems nicht gegeben sind.

STS für eine neu erstellte Organisation

Die neu gegründete Organisation kann bei der Registrierung das Besteuerungssystem wählen. Im Gegensatz zum vereinfachten Steuersystem ist es nicht erforderlich, die Steuerbehörden über die Anwendung der OSNO zu informieren. Eine neue Organisation kann das vereinfachte Steuersystem ab dem ersten Tag der Gründung anwenden, wenn die Meldung von Anwendung des vereinfachten Steuersystems zusammen mit den Unterlagen für die staatliche Registrierung oder innerhalb von 30 Kalendertagen ab dem Datum der steuerlichen Registrierung vorlegen. Das Datum der Steuerregistrierung ist in der Bescheinigung angegeben.

Eine Sonderfrist für den Übergang zum vereinfachten Steuersystem für Organisationen, die UTII zahlen

Zahler von UTII können das vereinfachte Steuersystem ab Beginn des Monats anwenden, in dem die Verpflichtung zur Zahlung der einheitlichen Steuer aufgehört hat. Wenn der Zahler von UTII nur das Steuerregime, nicht aber die Aktivität ändern möchte, wechselt er wie gewohnt auf das neue Regime, d.h. der bisherige Jahresverlauf. Gleichzeitig muss beim IFTS spätestens an den ersten fünf Werktagen des Jahres, ab dem das vereinfachte Steuersystem angewendet wird, ein Antrag auf Abmeldung als UTII-Zahler gestellt werden.

Übergang von OSNO zu STS

Allgemeine Regeln für den Übergang:

  1. Erst zum Jahreswechsel können Sie freiwillig auf das vereinfachte Steuersystem wechseln. Bis zum 31. Dezember des Jahres vor dem Übergang wird dem Finanzamt eine Mitteilung im Formular 26.2-1 (genehmigt durch die Verordnung des Föderalen Steuerdienstes Russlands "Über die Genehmigung der Formulare für die Anwendung der vereinfachten" Besteuerungssystem" vom 02.11.2012 Nr. ММВ-7-3 / [E-Mail geschützt]).
  2. Organisationen müssen die für den Übergang zum vereinfachten Steuersystem erforderlichen Kriterien erfüllen:
  • nach Branchenzugehörigkeit und Tätigkeitsbereich der Organisation. Zum Beispiel Staatssteuer und Haushaltsinstitutionen, ausländische Organisationen, Banken, Versicherungen, Pfandhäuser, private Notare und andere Personen;
  • in Bezug auf quantitative und Gesamtindikatoren: insbesondere sollte die Höhe des Einkommens für 9 Monate des Jahres vor dem Übergang zum vereinfachten Steuersystem 112,5 Millionen Rubel nicht überschreiten, der Restwert des Anlagevermögens sollte nicht mehr als 150 Millionen Rubel betragen , die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter sollte nicht mehr als 100 Personen, der Anteil der Beteiligung anderer Organisationen - nicht mehr als 25% und andere Kriterien.

Bei der Umstellung von OSNO auf ein vereinfachtes Besteuerungssystem kann die Komplexität durch das Verfahren zur Bilanzierung von Einnahmen und Ausgaben sowie durch die Umsatzsteuerpflicht der Organisation dargestellt werden.

Während der Übergangszeit ist ein allgemeine Regel: Einnahmen und Ausgaben sowie die Mehrwertsteuer werden einmalig berücksichtigt - entweder nach dem OSNO oder nach dem vereinfachten Besteuerungssystem. Es gibt keine Doppelbesteuerung.

Gewinnsteuer

Beim vereinfachten Steuersystem kommt nur die Barmittelmethode zur Erfassung von Erträgen und Aufwendungen zur Anwendung. Für die Einkommensteuer können Sie in bestimmten Situationen die Barzahlungsmethode oder die Abgrenzungsmethode wählen. Am häufigsten wenden Steuerpflichtige die Abgrenzungsmethode an - es gibt Unterschiede bei der Erfassung von Erträgen und Aufwendungen.

Einkommen Kosten
Vor der Umstellung auf das vereinfachte Steuersystem verwendete die Organisation die Abgrenzungsmethode nach OSNO
  1. Wenn vor dem Übergang zum vereinfachten Steuersystem eine Vorauszahlung von der Gegenpartei ( Vorauszahlung), wird dieser Betrag zum Zeitpunkt des Übergangs in das Einkommen eingerechnet (Artikel 346.25 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).
  2. Zahlungen aus Verträgen, die nach dem Übergang zum vereinfachten Steuersystem eingegangen sind, aber zuvor bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer berücksichtigt wurden, werden bei der Ermittlung der Steuer nach dem vereinfachten Steuersystem nicht in die Einkünfte einbezogen (Absatz 1 Unterabsatz 3 des Artikels .). 346.25 der Abgabenordnung der Russischen Föderation). Diese Situation ist möglich, wenn der Steuerpflichtige die vertraglichen Verpflichtungen während des Anwendungszeitraums erfüllt hat. gemeinsames System Besteuerung und während der Arbeit für die STS Zahlungen erhalten.

Aufwendungen werden nur erfasst, wenn der Steuerpflichtige den Gegenstand „Einkünfte abzüglich Aufwendungen“ im vereinfachten Steuersystem gewählt hat. Bei den Kosten des vereinfachten Steuersystems werden nur die Kosten berücksichtigt, die in Art. 1 Satz 1 aufgeführt sind. 346.16 der Abgabenordnung der Russischen Föderation.

  1. Wenn die Organisation vor dem Übergang zum vereinfachten Steuersystem den Aufwand bezahlt hat, ihn jedoch bei der Berechnung der Einkommensteuer nicht berücksichtigt hat, wird dieser Aufwand bei der Berechnung der Steuer nach dem vereinfachten Steuersystem ab dem Zeitpunkt der Einführung berücksichtigt (Unterabsatz 4 von Absatz 1 von Artikel 346.25 der Abgabenordnung der Russischen Föderation). Solche Ausgaben können beispielsweise sein:
  • direkte Kosten, die auf nicht verkaufte Produkte und laufende Arbeiten zurückzuführen sind (Art. 318, Art. 319, Art. 320 der Abgabenordnung der Russischen Föderation, Art. 2);
  • Aufwendungen, die für ertragsteuerliche Zwecke auf die Berichtszeiträume (Steuerzeiträume) verteilt wurden (Artikel 272 Absatz 1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).
  1. Wenn die Ausgabe nach dem Übergang zum vereinfachten Steuersystem gemacht und bezahlt wird, wird sie bei der Berechnung der Steuer nach dem vereinfachten Steuersystem am Tag der Zahlung berücksichtigt (Artikel 346.26 Absatz 1 Unterabsatz 4 der Abgabenordnung vom Die Russische Föderation).
Ausgaben, die nach dem allgemeinen Steuersystem berücksichtigt, aber bei Anwendung des vereinfachten Steuersystems gezahlt werden, werden bei der Berechnung der Steuer nach dem vereinfachten Steuersystem nicht berücksichtigt (Artikel 346.25 Absatz 1 Unterabsatz 5 der Abgabenordnung der Russischen Föderation). ).
Vor dem Übergang zum vereinfachten Steuersystem verwendete die Organisation die Barzahlungsmethode nach dem allgemeinen Steuersystem.
Beim Wechsel zum vereinfachten Steuersystem ändert die Organisation die Besteuerungsmethode nicht, daher wird die Steuerbilanz nach denselben Grundsätzen geführt. Die Organisation hat keine Übergangsfrist von der Einkommensteuer zur Besteuerung nach dem vereinfachten Steuersystem

Im Rahmen des vereinfachten Steuersystems gibt es ein besonderes Verfahren zur Abschreibung von Anlagevermögen, die sogenannte beschleunigte Abschreibung. Daher muss die Organisation zum Zeitpunkt des Übergangs zum vereinfachten Steuersystem den Restwert des Anlagevermögens ermitteln. Die Vorgehensweise bei der Bilanzierung von Anlagevermögen nach dem vereinfachten Besteuerungssystem, die aus der OSNO umgestellt wurden, hängt davon ab, wie diese Objekte in der OSNO berücksichtigt wurden. Es gibt zwei mögliche Optionen:

Variante 1: Zum Zeitpunkt des Übergangs zum USN wurden Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte bezahlt und in Betrieb genommen:

  • Zum Zeitpunkt des Übergangs wird der Restwert des Anlagevermögens und der immateriellen Vermögenswerte gemäß den Steuerbuchhaltungsdaten bestimmt (Artikel 346.25 Absatz 2.1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation):

Wenn ein Abschreibungsbonus angewendet wurde:

  • Der Restwert des Anlagevermögens und der immateriellen Vermögenswerte wird zum Zeitpunkt des Übergangs auf das vereinfachte Steuersystem (1. Januar des Jahres, ab dem das vereinfachte Steuersystem angewendet wird) berücksichtigt.
  • Im Einnahmen- und Ausgabenbuch wird der Restwert in Abschnitt II, Spalte 8 ausgewiesen.

Option 2: Zum Zeitpunkt des Übergangs auf das vereinfachte Steuersystem wurden Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte nicht bezahlt oder nicht in Betrieb genommen:

  • Erfolgte die Zahlung und/oder Inbetriebnahme nach dem vereinfachten Besteuerungssystem, so wird das Anlagevermögen zum Zeitpunkt der Zahlung oder Inbetriebnahme nach dem vereinfachten Besteuerungssystem aktiviert und im ersten Jahr der Anwendung der Sonderregelung aufwandswirksam nach dem vereinfachten Besteuerungssystem belastet gleichmäßig in jedem Berichtszeitraum.

Mehrwertsteuer bei Umstellung auf vereinfachtes Besteuerungssystem

Eine Organisation, die OSNO anwendet, ist Mehrwertsteuerzahler und hat daher das Recht, die Vorsteuer zum Vorsteuerabzug zu akzeptieren. Eine der Abzugsbedingungen ist, dass die Organisation Mehrwertsteuerzahler sein muss. Mit dem Übergang zum vereinfachten Steuersystem ist die Organisation kein Mehrwertsteuerzahler mehr, was bedeutet, dass sie möglicherweise verpflichtet ist, die Mehrwertsteuer auf Waren, Rohstoffe, Materialien, Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte zurückzuerstatten.

Regeln für die Mehrwertsteuerrückerstattung beim Wechsel von OSNO zu STS:

  1. Die Mehrwertsteuer wird nur wiederhergestellt, wenn zuvor die Vorsteuer zum Abzug anerkannt wurde.
  2. Mehrwertsteuer wird wiederhergestellt:
  • für Waren, Rohstoffe und Materialien in der zuvor zum Abzug akzeptierten Menge (Absatz 2 Absatz 2 Absatz 3 des Artikels 170 der Abgabenordnung der Russischen Föderation);
  • bei Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten wird die Umsatzsteuer im Verhältnis zum Restwert, der nach den Rechnungslegungsdaten zum 31. Dezember des Übergangsjahres auf das vereinfachte Steuersystem gebildet wird, erstattet.

  1. Die zurückerstattete Mehrwertsteuer wird bei der Berechnung der Einkommensteuer als Teil der sonstigen Aufwendungen gemäß Art. 264 der Abgabenordnung der Russischen Föderation (Absatz 3, Absatz 2, Absatz 3, Artikel 170 der Abgabenordnung der Russischen Föderation) in der Steuerperiode vor dem Übergang zum vereinfachten Besteuerungssystem (Absatz 5, Absatz 2, Absatz 3, Artikel 170 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).
  2. Im Verkaufsbuch zum IV. Quartal. das Jahr vor dem Jahr, ab dem der STS angewendet wird:
  • Die Mehrwertsteuer wird auf den zu erstattenden Betrag angerechnet, wenn die Rechnung, für die sie zum Abzug anerkannt wurde, einbehalten wurde. Für die gleichen Waren können Sie alle Rechnungen über den Gesamtpreis dieser Waren abholen;
  • es wird ein Abrechnungsauszug registriert, der den Betrag der wiederhergestellten Steuer angibt, wenn keine Rechnung vorliegt, für die der Mehrwertsteuerabzug akzeptiert wurde (z. B. deren Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist).
  1. Bei OSNO ist eine Vorauszahlung eingegangen. Der Steuerpflichtige muss die erhaltenen Vorauszahlungen korrigieren. Dies kann auf drei Arten erfolgen.
Anpassungsmethoden für Vorauszahlungen
Methode 1 Methode 2 Methode 3
Die Vorauszahlung nicht an den Käufer zurückzuerstatten und die berechnete Mehrwertsteuer nicht zum Abzug zu akzeptieren. Beim vereinfachten Steuersystem müssen alle erhaltenen Vorauszahlungen, einschließlich Mehrwertsteuer, im Einkommen berücksichtigt werden (Schreiben des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 22.06.2004 Nr. 03-02-05 / 2 /41) und machen Sie einen Eintrag in Spalte 4 des Abschnitts. I Buchführung der Einnahmen und Ausgaben
  • mit dem Käufer eine Vereinbarung über die Herabsetzung des Preises von Waren (Arbeiten, Dienstleistungen) um den Betrag der Mehrwertsteuer abschließen;
  • dem Käufer den aus dem Vorschuss berechneten Mehrwertsteuerbetrag zurückerstatten;
  • den Vorsteuerabzug im IV. Quartal akzeptieren. das Jahr vor dem Jahr des Übergangs zum vereinfachten Steuersystem;

Führen Sie bis zum 1. Januar des Jahres, ab dem die Organisation das vereinfachte Steuersystem anwendet, die folgenden Maßnahmen durch (Artikel 346.25 Absatz 5 der Abgabenordnung der Russischen Föderation):

  • einen Vertrag mit dem Käufer abschließen:
  • Beendigung des Vertrags; oder
  • Rückzahlung der Vorauszahlung. Die Vereinbarung kann enthalten: neuer AusdruckÜberweisung einer Vorauszahlung durch den Käufer, die in den Geltungszeitraum des vereinfachten Steuersystems fällt;
  • die Vorauszahlung vollständig an den Käufer zurückzahlen;
  • den Vorsteuerabzug im IV. Quartal akzeptieren. das Jahr, das dem Jahr des Übergangs zum vereinfachten Steuersystem vorausgeht, gemäß den von den Verkäufern berechneten und von ihnen an den Haushalt gezahlten Vorauszahlungsbeträgen;
  • in das Einkaufsbuch für das IV. Quartal eintragen. im Jahr vor dem Jahr, ab dem das vereinfachte Steuersystem angewendet wird, Ihre Rechnung, die nach Erhalt eines Vorschusses ausgestellt wird

Die zum Abzug anerkannte Mehrwertsteuer ist in Abschn. 3 Umsatzsteuererklärungen für das IV. Quartal. dem Jahr vor dem Jahr, ab dem der STS angewendet wird. Der im selben Quartal erhaltene Vorschuss wird auch in Abschnitt 3 der Erklärung berücksichtigt.

  1. Die Höhe der zurückerstatteten Mehrwertsteuer ist in Ziff. 3 Umsatzsteuererklärungen für das IV. Quartal. dem Jahr vor dem Jahr, ab dem der STS angewendet wird.

Eingezogener Mehrwertsteuerbetrag:

  • für Vorräte, Sachanlagen oder immaterielle Vermögenswerte ist in den sonstigen Aufwendungen für die Gewinnbesteuerung für das letzte Jahr der Anwendung des allgemeinen Steuersystems enthalten (Schreiben des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 01.04.2010 Nr. 03 -03-06 / 1/205);
  • gleichzeitig in den Aufwendungen für das vereinfachte Besteuerungssystem enthalten, wenn die im Voraus gezahlten Warenkosten (Bauarbeiten, Dienstleistungen) in den Aufwendungen berücksichtigt werden.

Übergang von STS zu OSNO

Übergangsarten: freiwillig, obligatorisch.

Freiwilliger Übergang von STS zu OSNO. Regeln:

  1. Erst ab Beginn des Kalenderjahres.
  2. Spätestens am 15. Januar des Jahres, ab dem die OSNO beantragt wird, beim IFTS einreichen Benachrichtigungüber die Weigerung, das vereinfachte Steuersystem zu verwenden.
  3. Spätestens am 31. März des Jahres, ab dem wir vom vereinfachten Steuersystem auf das Besteuerungssystem umgestellt haben, ist es erforderlich:
  • beim Eidgenössischen Steueramt eine Erklärung zum vereinfachten Steuersystem für das letzte Jahr der Anwendung des vereinfachten Steuersystems einreichen;
  • das vereinfachte Steuersystem für das letzte Jahr seiner Anwendung versteuern.

Obligatorisches Verfahren für den Wechsel vom vereinfachten Steuersystem zu OSNO

Die Organisation ist verpflichtet, zu OSNO zu wechseln, wenn mindestens eine Voraussetzung für die Nutzung des vereinfachten Steuersystems verletzt wird. OSNO wird ab dem ersten Monat des Quartals angewendet, in dem die Organisation das Recht auf STS verloren hat.

Das IFTS stellt Dokumente zur Verfügung:

  • Mitteilung über den Verlust der Berechtigung zur Nutzung des vereinfachten Steuersystems - spätestens am 15. Tag des Monats, der auf das Quartal folgt, in dem der Anspruch auf das vereinfachte Steuersystem verloren gegangen ist;
  • Erklärung zum vereinfachten Steuersystem - spätestens am 25. des Monats, der auf das Quartal folgt, in dem der Anspruch auf das vereinfachte Steuersystem verloren gegangen ist.

Bei Vorliegen von Anlagevermögen, die als Vermögenssteuergegenstand anerkannt sind, sind dem IFTS vorzulegen:

  • Berechnung einer Vorauszahlung für die Grundsteuer für dieses Quartal, wenn der Anspruch auf das vereinfachte Steuersystem im I-, II- oder III-Quartal verloren gegangen ist und Gegenstand der von der Russischen Föderation festgelegten Berichtsperioden für die Grundsteuer, - spätestens am 30 Tag des Monats nach dem Quartal, in dem der Anspruch auf STS verloren ging;
  • Grundsteuererklärung, wenn der Anspruch auf das vereinfachte Steuersystem im IV. Quartal verloren ging - spätestens am 30. März des Folgejahres.

Die erste Berichterstattung bei OSNO erfolgt:

  • Umsatzsteuererklärung für das Quartal, in dem der Anspruch auf das vereinfachte Steuersystem verloren gegangen ist – spätestens am 25. des auf dieses Quartal folgenden Monats;
  • Einkommensteuererklärung:
  • bei Verlust des Anspruchs auf das vereinfachte Steuersystem im I., II. oder III. Quartal - spätestens am 28. des auf dieses Quartal folgenden Monats, eine Meldung für das I. Quartal, halbe Jahr oder 9 Monate des Kalenders erfolgt Jahr bzw.;
  • bei Verlust des Anspruchs auf das vereinfachte Steuersystem im IV. Quartal - spätestens am 28. März des Folgejahres - wird eine Jahreserklärung abgegeben.

Zahlungsfristen für Steuern:

  1. Die Steuer nach dem vereinfachten Steuersystem für den Besteuerungszeitraum wird spätestens am 25. des Monats nach dem Quartal entrichtet, in dem der Anspruch auf das vereinfachte Steuersystem verloren geht.

Die Steuer wird auf der Grundlage der Ergebnisse des letzten Berichtszeitraums der Arbeit am "vereinfachten" System berechnet (wenn das Recht im IV. Quartal verloren geht, muss die Steuer auf Grundlage der Indikatoren für 9 Monate berechnet werden).

  1. Steuern unter OSNO werden ab dem Quartal berechnet und gezahlt, in dem das STS-Recht verloren geht, gemäß den Zahlungsbedingungen jeder Steuer.

Maßnahmen zur Mehrwertsteuer in der Übergangszeit von STS zu OSNO

  1. Mehrwertsteuer berechnen:
  • ab dem Preis der ab dem 1. Tag des ersten Monats der OSNO-Anmeldung versandten Waren (Arbeiten, Dienstleistungen);
  • von den Beträgen der erhaltenen Vorschüsse ab dem 1. Tag des ersten Monats des OSNO-Antrags. Die berechnete Steuer kann dann zum Abzug akzeptiert werden.
  1. Stellen Sie Rechnungen für gelieferte Waren (Arbeiten, Dienstleistungen) und erhaltene Vorschüsse aus.

Mehrwertsteuerabzug ist möglich:

  • für Rohstoffe, Materialien und Werkzeuge, die während der Geltungsdauer des vereinfachten Steuersystems gekauft, aber nicht in die Produktion (Betrieb) freigegeben und nicht bezahlt wurden - im ersten Quartal der Arbeit bei OSNO;
  • für Waren, die während der Geltungsdauer des vereinfachten Steuersystems an Lieferanten gekauft und verkauft, aber nicht bezahlt wurden - im ersten Quartal der Arbeit bei der OSNO;
  • für Waren, die während der Geltungsdauer des vereinfachten Steuersystems gekauft, aber nicht verkauft wurden - im ersten Quartal der Arbeit bei OSNO;
  • für Waren, Arbeiten, Dienstleistungen, die während der Geltungsdauer des vereinfachten Steuersystems bezahlt wurden, aber nach dem Übergang zu OSNO erhalten wurden, - nach der Annahme von Waren, Arbeiten, Dienstleistungen für die Buchhaltung.

Einnahmen und Ausgaben beim Übergang vom vereinfachten Steuersystem zur OSNO

Die Einnahmen für Einkommensteuerzwecke werden nach den folgenden Regeln gebildet.

  1. Wenn der Vorschuss auf dem STS eingeht und die Ware auf dem OSNO versandt wird, wird der Betrag des Vorschusses bei der Berechnung der Steuer auf dem STS als Einkommen berücksichtigt. Erlöse aus dem Verkauf von Waren, Werken, Dienstleistungen, für die ein Vorschuss auf das STS erhalten wurde, werden steuerlich nicht berücksichtigt.
  2. Werden Waren, Werke, Dienstleistungen in das vereinfachte Steuersystem versandt und die Zahlung bei der OSNO eingegangen, wird der Erlös aus deren Verkauf bei der Gewinnbesteuerung berücksichtigt:
  • wenn die Organisation freiwillig zu OSNO gewechselt ist - am 1. Januar des Jahres, ab dem die OSNO angewendet wird;
  • wenn die Organisation zwangsweise zu OSNO wechselte - am 1. Tag des ersten Monats des Quartals, in dem das Recht auf das vereinfachte Steuersystem verloren ging.

Aufwendungen für den Übergang von STS zu OSNO

  1. Die Kosten für Rohstoffe, Vorräte, Inventar und Ausrüstung im Wert von 100.000 Rubel. und weniger, nicht bezahlt und nicht in die Produktion abgeschrieben (nicht in Betrieb genommen) vor dem Übergang auf OSNO, wird zum Zeitpunkt der Ausbuchung in die Produktion (Betriebsfreigabe) angesetzt.
  2. Die Herstellungskosten von Waren, die vor dem Übergang zu OSNO nicht verkauft wurden, werden unabhängig von der Zahlung zum Zeitpunkt des Verkaufs als Aufwand erfasst.
  3. Gehalt aufgelaufen, aber vor Wechsel zu OSNO nicht ausgezahlt; Versicherungsprämien, die vor dem Wechsel zu OSNO aufgelaufen, aber nicht bezahlt wurden:
  • im Falle eines freiwilligen Übergangs - am 1. Januar des Jahres, aus dem sie zu OSNO gewechselt sind;
  • bei erzwungenem Übergang - am 1. Tag des ersten Monats des Quartals, ab dem der Anspruch auf das vereinfachte Steuersystem verloren ging.

Wenn die Anschaffungskosten des Anlagevermögens im vereinfachten Steuersystem nicht berücksichtigt wurden, dann beim Wechsel zum Basissteuersystem:

  1. Abschreibungspflichtig sind vor dem Übergang zum vereinfachten Steuersystem erworbene Sachanlagen, deren Anschaffungskosten im vereinfachten Steuersystem nicht berücksichtigt werden.

Der Restwert des Anlagevermögens wird zum Zeitpunkt des Übergangs zu OSNO nach folgender Formel ermittelt (unabhängig davon, welcher Besteuerungsgegenstand auf das vereinfachte Steuersystem angewendet wurde):

Die Abschreibung erfolgt nach den Regeln von Kap. 25 der Abgabenordnung der Russischen Föderation nach der Rückkehr aus dem vereinfachten Steuersystem zum OSNO.

  1. Bei Verlust des Anspruchs auf das vereinfachte Steuersystem ab dem II., III. oder IV. Quartal (in den Vorquartalen dieses Jahres wurde das Anlagevermögen erworben), deren Kosten, nicht aufwandswirksam:
  • mit dem Objekt "Einkommen" - kann nicht berücksichtigt werden in Steueraufwand bei OSNO;
  • mit dem Objekt "D - R" - können im Steueraufwand nach OSNO durch Berechnung der Abschreibung berücksichtigt werden. Die Abschreibung erfolgt auf den Restwert des Anlagevermögens, bestimmt nach der Formel:

Schlussfolgerungen:

  1. Die neu gegründete Organisation hat das Recht, das vereinfachte Steuersystem ab dem Zeitpunkt ihrer Gründung anzuwenden, und hier ist es wichtig, die Steuerbehörden rechtzeitig über die Anwendung des vereinfachten Steuersystems zu informieren.
  2. Für Arbeitsorganisationen ist es wichtig, die Übergangskriterien zu erfüllen und an dem vereinfachten Steuersystem zu arbeiten. Zunächst achtet das Finanzamt auf die Höhe der Einkünfte, auf den Restwert von Anlagevermögen und immateriellen Vermögenswerten sowie auf die Tätigkeitsarten. Über diese Kriterien haben wir am Anfang des Artikels gesprochen.
  3. Beim Wechsel von STS zu OSNO und umgekehrt ist besonders auf die Übergangsbestimmungen zur Mehrwertsteuer zu achten. Denken Sie daran, dass das vereinfachte Steuersystem nicht von der Zahlung der Mehrwertsteuer bei der Einfuhr von Waren in das Zollgebiet der Russischen Föderation und von den Abgaben eines Steuerbevollmächtigten für die Mehrwertsteuer befreit.

Steuerpflichtige, die sich für ein vereinfachtes Besteuerungssystem entschieden haben, sind von der Mehrwertsteuer, der Einkommensteuer und der Vermögenssteuer befreit, mit einigen Ausnahmen, die in der Abgabenordnung vorgesehen sind.

Anstelle dieser Steuern zahlen vereinfachte Steuerpflichtige je nach gewähltem Besteuerungsgegenstand nur eine Einkommensteuer bzw.

Für diejenigen, die diese Bedingungen attraktiv finden, erfahren Sie in diesem Artikel, wie Sie auf ein vereinfachtes System umsteigen.

Um mit der Anwendung des vereinfachten Besteuerungssystems zu beginnen, müssen Sie nur ein Dokument an das Finanzamt senden - einen Bescheid nach der Form 26.2-1, oder Benachrichtigung in irgendeiner Form. Sie müssen nicht auf eine Antwort der Steuerbehörden warten. Der Übergang zum vereinfachten Steuersystem ist meldepflichtig und nicht zulässig.

Die Übergangsbedingungen unterscheiden sich je nachdem, wer in den Sondermodus wechselt: bereits operierende LLCs und Einzelunternehmer oder neu registrierte.

Umstellung auf vereinfachtes Besteuerungssystem 2019 bei Gewerbeanmeldung

Stellen Sie vor dem Verfassen einer Bewerbung sicher, dass Sie die Voraussetzungen für die Nutzung dieses speziellen Modus erfüllen. Öffnen Sie dazu Artikel 346.12 Steuer-Code HF und in Absatz 3 Lesen Sie mehr über die bestehenden Einschränkungen.

Daher ist es für ein Unternehmen unmöglich, eine vereinfachte Vereinfachung anzuwenden, wenn es über Zweigniederlassungen oder mehr als 25 % verfügt. genehmigtes Kapital gehört anderen juristischen Personen. Die Begrenzung der Anzahl der eingestellten Mitarbeiter für Unternehmer und Organisationen beträgt 100 Personen.

Die Liste derer, für die der Weg zur Vereinfachung bestellt wurde, umfasst:

  • ausländische Firmen;
  • Haushaltsinstitutionen;
  • Organisationen, die im Bank-, Mikrofinanz- und Versicherungsgeschäft tätig sind;
  • private Personalvermittlungsagenturen;
  • Rechtsanwälte und Notare;
  • Investitionen und nichtstaatliche Rentenfonds;
  • Pfandhäuser;
  • professionelle Marktteilnehmer wertvolle Papiere;
  • Veranstalter von Glücksspielen.

Wenn ein Steuerpflichtiger die Sonderregelung anwendet, ohne dazu berechtigt zu sein, werden ihm bei ihrer Entdeckung zusätzliche Steuern wie bei der OSNO berechnet. Sie müssen Mehrwertsteuer, Einkommensteuer (oder Einkommensteuer), Vermögenssteuer, Geldbußen und Strafen für diese Steuern zahlen sowie fehlende Erklärungen einreichen. Es stimmt, manchmal schaffen es Steuerzahler, sich der Verantwortung zu entziehen, lesen Sie dazu am Ende des Artikels.

Eine GmbH oder ein Einzelunternehmer, der nicht unter die Beschränkungen fällt, kann ab dem ersten Tag der Tätigkeit nach dem vereinfachten Regime arbeiten, wenn das Finanzamt rechtzeitig benachrichtigt wird.

"Rechtzeitig" ist innerhalb von 30 Tagen nach einer Eintragung in das Unified State Register of Legal Entities oder EGRIP. Während dieser Zeit können Sie eine Benachrichtigung in beliebiger Form oder gemäß einem vorgefertigten Form 26.2-1... Die zweite Option ist bequemer, weil enthält alle erforderlichen Felder.

Das Antragsformular ist in der Dokumentenvorlagendatenbank auf unserer Website enthalten.

Wenn Sie die Frist von 30 Tagen nicht einhalten, leuchtet der vereinfachte Code erst ab dem 1. Januar des nächsten Jahres für Sie.

Übrigens ist es überhaupt nicht notwendig, auf die Eintragung in das Einheitliche staatliche Register der juristischen Personen und das einheitliche staatliche Register der juristischen Personen zu warten. Die Benachrichtigung kann gleichzeitig mit den Registrierungsunterlagen versendet werden. In diesem Fall müssen die TIN und KPP in der Meldung nicht angegeben werden, da die neu eingetragene Organisation oder der Unternehmer noch nicht über diese verfügt.

Geben Sie im Antrag an, für welchen Besteuerungsgegenstand Sie sich entscheiden:

  • "Einkommen";
  • "Einkommen reduziert um die Höhe der Ausgaben."

Überlegen Sie sich die Wahl sorgfältig, denn erst ab Anfang nächsten Jahres wird es möglich sein, ein Objekt in ein anderes zu ändern. Wenn ein einzelner Unternehmer oder eine GmbH das STS "Einkommen" im Jahr 2019 anwendet, dann benötigen Sie, um es in die Option "Einkommen abzüglich Ausgaben" zu ändern bis 31. Dezember des laufenden Jahres Benachrichtigung senden nach der Form 26.2-6.

Beachten Sie, dass Teilnehmer an einfachen Gesellschafts- und Vermögensverwaltungsverträgen das Objekt "Erträge" nicht auswählen können. Alle anderen wählen ein Objekt nach Belieben, es gibt keine Einschränkungen. Es wird angenommen, dass das Objekt "Einkommen minus Ausgaben" sinnvoll ist, wenn der Anteil der Ausgaben an der Gesamtmasse der Einnahmen überschreitet 60% .

Übergang in das vereinfachte Steuersystem von einem anderen Steuersystem

Wenn ein einzelner Unternehmer oder eine GmbH keinen Einkommensbeschränkungen und anderen Parametern unterliegt, die in Artikel 346.12 der Abgabenordnung, müssen Sie eine Benachrichtigung ausgeben nach dem Formular 26.1-1 und an das Finanzamt senden.

Der Zeitpunkt des Übergangs hängt jedoch davon ab, welches Besteuerungssystem zuvor angewendet wurde.

Übergang von OSNO und ESHN

Von OSNO und ESHN ist der Übergang in das vereinfachte Regime erst ab Beginn des neuen Kalenderjahres möglich. Für die Zusendung einer Benachrichtigung wird eine Frist gesetzt vor dem 31. Dezember des Vorjahres, während Organisationen in der Meldung angeben müssen:

1. Einkommen zum 1. Oktober des laufenden Jahres. Wenn der Betrag größer ist als 112,5 Millionen Rubel- es ist unmöglich, das Regime anzuwenden, dies ist in . angegeben Artikel 346.12 Absatz 2 der Abgabenordnung der Russischen Föderation.

Dieser Absatz bezieht sich auf Organisationen, einzelne Unternehmer werden darin nicht erwähnt. Daraus folgt, dass Unternehmer ohne Einhaltung der Einkommensgrenze in die vereinfachte Regelung wechseln können und ihr Einkommen im Antrag 9 Monate lang nicht angeben müssen. Dies ersetzt jedoch nicht die Verpflichtung des einzelnen Unternehmers zur nachträglichen Einhaltung die Grenze beträgt 150 Millionen Rubel. Einkommen pro Jahr, um das Recht zur Nutzung des vereinfachten Steuersystems nicht zu verlieren.

2. Der Restwert des Anlagevermögens zum 1. Oktober des laufenden Jahres. Die Regeln für den Übergang zum vereinfachten Besteuerungssystem für LLC im Jahr 2018 schreiben vor, dass der Schwellenwert von 150 Millionen Rubel eingehalten wird.

Limit eingestellt Klausel 16 Klausel 3 von Artikel 346.12 der Abgabenordnung der Russischen Föderation, und es wird auch nur von Organisationen gesprochen und nicht von einzelnen Unternehmern. Zahlreiche Erläuterungen des Finanzministeriums laufen darauf hinaus, dass Unternehmer ohne Einhaltung der Anlagekostenobergrenze auf das vereinfachte Steuersystem umsteigen können, diese aber im Zuge der Anwendung des vereinfachten Systems einhalten müssen , sonst verlieren sie das Recht auf Sonderregelung.

Dementsprechend ist der Restwert des Anlagevermögens zum 1. Oktober des Jahres, das der Überführung in die vereinfachte Regelung in der Anmeldung vorausgeht, 26.2-1 nur Organisationen angeben.

Nach Einreichung einer Meldung ab dem 1. Januar des neuen Jahres kann eine Organisation oder ein Unternehmer nach einem vereinfachten Steuersystem arbeiten.

Mehrwertsteuerrückerstattung beim Übergang zum vereinfachten Steuersystem mit OSNO

Beim Übergang von der allgemeinen Regelung zum vereinfachten Besteuerungssystem beginnen Einzelunternehmer und GmbHs, ohne Mehrwertsteuer zu arbeiten, und müssen die Mehrwertsteuer auf die in angegebenen Abzüge zurückerhalten Artikel 170 Absatz 3 der Abgabenordnung der Russischen Föderation.

Somit unterliegt die Mehrwertsteuer auf Waren und Materialien auf Lager, Anlagevermögen im Verhältnis zum Restwert der übertragenen Vorschüsse. Es müssen lediglich die zuvor zum Abzug anerkannten Mehrwertsteuerbeträge zurückgefordert werden.

Die Mehrwertsteuerrückerstattung erfolgt in der Steuerperiode, die dem Übergang vorausgeht. Das heißt, wenn eine Organisation ab dem 1. Januar 2019 mit der Anwendung des vereinfachten Steuersystems beginnt, muss sie die Mehrwertsteuerbeträge im IV. Quartal 2018 wiederherstellen.

Übergang von UTII

Artikel 346 Absatz 3 der Abgabenordnung der Russischen Föderation gibt Steuerpflichtigen, die keine UTII mehr zahlen, das Recht, einen Antrag auf Anwendung der vereinfachten Regelung zu stellen innerhalb von 30 Tagen nach dem Tag der Beendigung der Verpflichtung zur Zahlung von UTII. Dies ist der einzige Fall, in dem Sie auf den vereinfachten Code umsteigen können, ohne das Ende des Kalenderjahres abzuwarten.

In diesem Fall sind das Übergangsverfahren, die Beschränkungen und Grenzen die gleichen wie für den Rest.

So senden Sie eine Benachrichtigung

Sie können es in Papierform oder in elektronischer Form senden. Wenn Sie in Papierform einsenden, müssen Sie zwei Kopien ausstellen, von denen eine mit einem Zeichen der Eidgenössischen Steueraufsichtsbehörde beim Antragsteller verbleibt. Sie können bei einem persönlichen Besuch, per Post oder durch einen Vertreter ein Dokument beim Finanzamt einreichen.

Schneller und bequemer lässt sich die Umstellung in elektronischer Form durch Versenden eines Dokuments im TCS, beispielsweise über den Dienst „Mein Geschäft“, avisieren. Sie können den Status des gesendeten Dokuments in . verfolgen persönliches Konto.

Wenn ein Unternehmer oder eine GmbH das Recht auf Sonderregelung verliert

Bei Überschreitung der oben aufgeführten Grenzwerte, nämlich:

  • Das Jahreseinkommen wird 150 Millionen Rubel überschreiten;
  • die Zahl der Mitarbeiter wird mehr als 100 betragen;
  • der Restwert des Anlagevermögens wird die Marke von 150 Millionen Rubel überschreiten;
  • die Organisation wird Zweigniederlassungen haben und / oder der Anteil anderer juristischer Personen am genehmigten Kapital wird 25 % überschreiten;
  • der Steuerpflichtige eine der Tätigkeiten ausüben wird, für die die Anwendung des vereinfachten Besteuerungssystems nicht zulässig ist.

In all diesen Fällen verlieren einzelne Unternehmer und Organisationen das Recht, im vereinfachten System zu arbeiten, und gelten ab Beginn des Quartals, in dem der Verstoß oder die Überschreitung aufgetreten ist, als OSNO-Anwender. Dies bedeutet, dass ab Quartalsbeginn die Steuern wie im OSNO neu berechnet, bezahlt, die fehlenden Meldungen zur Umsatzsteuer, Einkommensteuer oder Einkommensteuer, Grundsteuer eingereicht werden müssen. Gleichzeitig wird es in dieser Situation keine Bußgelder und Strafen geben, wenn Steuern und Meldungen über OSNO nicht rechtzeitig erstattet werden.

Das Auftreten einer eigenen Unterabteilung in einer Organisation ohne Anzeichen einer Zweigniederlassung führt nicht zum Verlust des Rechts auf eine vereinfachte Regelung und Übertragung auf OSNO. Das Verbot gilt nur für Zweigniederlassungen. Wenn eine separate Unterabteilung keine eigene Bilanz hat und nicht im einheitlichen staatlichen Register der juristischen Personen erscheint, kann die Organisation weiterhin die Sonderregelung anwenden.

Kann ein Steuerpflichtiger wieder zum vereinfachten Steuersystem wechseln, wenn das Recht auf eine Sonderregelung verloren geht?

Ja, aber laut Absatz 7 der Kunst. 346.13 der Abgabenordnung der Russischen Föderation frühestens ein Jahr nach dem Verlust des Anspruchs und wenn es die Voraussetzungen für die Anwendung des vereinfachten Steuersystems erfüllt.

Wenn eine Organisation oder ein Unternehmer eine Mitteilung über die Anwendung des vereinfachten Steuersystems vorzeitig oder gar nicht gesendet hat und gleichzeitig an einem vereinfachten System gearbeitet hat, bedeutet dies nicht immer, dass Sie verantwortlich sein müssen und zusätzliche Steuern im Rahmen des allgemeinen Steuersystems zahlen.

Wenn die Steuerinspektion vereinfachte Erklärungen akzeptierte, Ansprüche auf Zahlung einer vereinfachten Einkommensteuer geltend machte, den Steuerpflichtigen nicht zur Zahlung von Umsatzsteuer, Einkommensteuer oder Erklärungen zu diesen Steuern aufforderte, d und in keiner Weise darauf reagiert hat, kann sich das Gericht auf die Seite des Steuerzahlers stellen.

Dies wird zum Beispiel in der Resolution der AU des Central District bestätigt vom 31. Mai 2017 bei Aktenzeichen A36-2881 / 2016 und Beschluss der AU des Bezirks Moskau vom 29.11.2016 im Fall Nr. А41-92205 / 2015.

Das Gericht begründet dies wie folgt: Steuerbehörden sind verpflichtet, die Einhaltung der Steuergesetze zu überwachen und gegen Verstöße vorzugehen. Wenn das Finanzamt die Tatsache, dass der Steuerpflichtige nach einem vereinfachten System zahlt und berichtet, ruhig betrachtet, bedeutet dies, dass sie damit sein Recht anerkannt haben, dieses Sonderregime anzuwenden.

Aber um seinen Fall zu beweisen, muss der Steuerzahler Zeit aufwenden und vor Gericht streiten, also ist es besser, das Schicksal nicht in Versuchung zu führen und alles richtig und pünktlich zu machen.

Es wird einfacher, Aufzeichnungen zu führen und über die vereinfachte Steuer zu berichten, wenn Sie ein Benutzer des Dienstes „My Business“ werden. Das System berechnet automatisch Steuern und Abgaben, füllt eine Erklärung, ein Einnahmen- und Ausgabenbuch aus, erstellt Zahlungsrechnungen und Primärdokumente.

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STS ist ein vereinfachtes Steuersystem. Vereinfacht, aber nicht einfach.

Tatiana Lukoyanova

Buchhalter

Das STS wird im Vergleich zum allgemeinen Steuersystem vereinfacht als OSN bezeichnet. Die wesentlichen Unterschiede liegen in den Steuern.

Unternehmer in beiden Steuersystemen zahlen nur dann Transport-, Grund- und Vermögenssteuern, wenn sie Eigentümer von Transportmitteln, Grundstücken oder Eigentum sind.

In diesem Artikel erfahren Sie, wer zur Nutzung des vereinfachten Steuersystems berechtigt ist, wie Sie darauf umsteigen und wann Meldungen eingereicht werden müssen.

Wer wendet das vereinfachte Steuersystem an?

Sowohl Unternehmer als auch Unternehmen können am STS arbeiten, jedoch mit Einschränkungen.

Nach der Anzahl der Mitarbeiter. Das Personal, einschließlich der mit zivilrechtlichen Verträgen registrierten Mitarbeiter, soll 100 Personen nicht überschreiten.

Nach Umsatz. Für 2018 können Unternehmen und Einzelunternehmer am vereinfachten Steuersystem arbeiten, wenn der Umsatz 150 Millionen Rubel pro Jahr nicht überschreitet.

Zu den Anschaffungskosten des Anlagevermögens. Der buchhalterische Restwert des Anlagevermögens und der immateriellen Vermögenswerte eines Unternehmens oder Einzelunternehmers sollte 100 Millionen Rubel nicht überschreiten. Berücksichtigt werden jedoch nur Immobilien, die beim Kauf 100.000 RUR und mehr kosten.

Rechte an Computersoftware, Patente und andere immaterielle Vermögenswerte sind nicht im Limit enthalten. Das bedingte LLC-Startup, das die Rechte an Anwendungen in Epstor im Wert von 200 Millionen Rubel und drei Computern im Wert von 500.000 RUR besitzt, kann nach dem vereinfachten Steuersystem arbeiten.

Nach dem Anteil anderer Organisationen. Ein Unternehmen kann nicht am STS arbeiten, wenn andere Organisationen mehr als 25 % seines genehmigten Kapitals besitzen. Wenn Sie ein großes Unternehmen mit Investoren sind, gehen Sie zu OCH.

Wird eine dieser Bedingungen verletzt, zum Beispiel, wenn ein Unternehmen eine Filiale eröffnet oder der Umsatz wächst, muss auf ein allgemeines Besteuerungssystem umgestellt werden.

So wechseln Sie zum vereinfachten Steuersystem

Der Übergang zum vereinfachten Steuersystem kann sofort nach der Eintragung der Gesellschaft oder innerhalb von 30 Tagen nach der Eintragung mitgeteilt werden. Bestehende Unternehmen werden erst Anfang nächsten Jahres auf die vereinfachte Besteuerung umstellen.

Um unmittelbar nach der Eintragung der Gesellschaft auf das vereinfachte Steuersystem umzustellen, muss dem Unterlagenpaket ein Bescheid im Formular 26.2-1 beigefügt werden.

Wenn Sie zum Zeitpunkt der Registrierung oder innerhalb von 30 Tagen danach auf das vereinfachte Steuersystem wechseln, müssen Sie in der Zelle "Wechsel zum vereinfachten Steuersystem" die Nummer 2 eingeben. Nummer 3 muss eingestellt werden, wenn das Unternehmen an UTII gearbeitet hat , und entsprach dann nicht mehr den Kriterien der Sonderregelung und sollte auf das vereinfachte Steuersystem umstellen

Eine Betreibergesellschaft kann erst Anfang nächsten Jahres auf ein vereinfachtes System umstellen. Sie müssen eine Meldung vom 1. Oktober bis 31. Dezember des Vorjahres einreichen. Das heißt, ein Umstieg auf das vereinfachte Steuersystem ist 2018 nicht mehr möglich, Sie können jedoch im Oktober einen Antrag stellen und ab 2019 auf die vereinfachte Besteuerung umstellen.

Die Meldung kann über das Internet erfolgen – über das System elektronische Berichterstattung("Kontur", "Taxcom" etc.), persönlich beim Finanzamt abgeben oder per Post mit Anlagenliste zusenden.

Der Eidgenössische Steuerdienst schickt keine Papiere zum Übergang zum vereinfachten Steuersystem, aber Sie können sie danach fragen - es ist sicherer. Schreiben Sie dazu eine kostenlose Anfrage oder füllen Sie ein spezielles Formular aus. Als Antwort schickt der Bundessteuerdienst ein Informationsschreiben.

Lassen Sie die FTS alles bestätigen

Manchmal vergessen die Finanzbehörden bei der Registrierung neuer Einzelunternehmer und Gesellschaften elegant, dass sie auf das vereinfachte Steuersystem umgestellt werden müssen. Fordern Sie für alle Fälle ein Informationsschreiben an, dass Sie in das vereinfachte Steuersystem überführt wurden. Tun Sie dies sofort nach der Registrierung oder nach der Umstellung auf den vereinfachten Code ab dem neuen Jahr. Du kannst niemandem vertrauen.

Wenn Sie Berichte über das vereinfachte Steuersystem senden müssen

Die Steuer nach dem vereinfachten Steuersystem ist vierteljährlich zu entrichten:

  • ich viertel - spätestens am 25. April;
  • II. Quartal - spätestens am 25. Juli;
  • III. Quartal - spätestens am 25. Oktober;
  • IV. Quartal (für das Jahr) - LLC bis spätestens 31. März des nächsten Jahres und ein Einzelunternehmer spätestens am 30. April des nächsten Jahres.

Dies gilt insbesondere für die Zahlung von Geld und nicht für die Abgabe einer Erklärung.

Die Steuererklärung muss einmal im Jahr abgegeben werden. Die Erklärung für 2017 war von GmbHs bis spätestens 2. April 2018, Einzelunternehmern – bis spätestens 30. April – abzugeben.

Die Erklärung wird im Internet über ein elektronisches Meldesystem abgegeben, persönlich beim Finanzamt abgegeben oder per Post per Post mit Anlagenliste versandt.

Abgabe einer Steuererklärung zum vereinfachten Besteuerungssystem 6%

Es gibt eine Reihe von Online-Diensten, die dabei helfen, automatisch Steuererklärungen zu erstellen, aber wir sagen es Ihnen über Tinkoff-Buchhaltung:

  1. Wir füllen die Erklärung aus, berechnen Steuern und erstellen automatisch einen Zahlungsauftrag.
  2. Wir senden die Erklärung über das Internet an den Eidgenössischen Steuerdienst, aber wenn Sie möchten, können Sie sie ausdrucken und persönlich abgeben.
  3. Für den Versand der Erklärung über das Internet stellen wir kostenlos eine Qualifizierte Elektronische Signatur (CEP) aus.
  4. Wir erstellen einen Zahlungsauftrag für die Zahlung der Steuern.

Um Tinkoff Accounting nutzen zu können, benötigen Sie ein Girokonto bei Tinkoff Business. In den ersten zwei Monaten der Kontobedienung nehmen wir kein Geld an, weiter - ab 490 R

Alle Einzelunternehmer sind verpflichtet, Versicherungsprämien für sich selbst zu zahlen, ihre Größe ist festgelegt: 2018 - 32.385 Rubel. Die Beiträge können einmal im Jahr – bis zum 31. Dezember – oder zusammen mit der Steuer nach dem vereinfachten Steuersystem, also vierteljährlich, gezahlt werden.

In den meisten Fällen ist es rentabler, Beiträge vierteljährlich zu zahlen: in diesem Fall der Betrag Versicherungsprämie für das Quartal verringert die Bemessungsgrundlage für die Steuer nach dem vereinfachten Steuersystem.

Im nächsten Artikel informieren wir Sie über den Unterschied zwischen dem STS „Einkommen“ und dem STS „Einkommen minus Ausgaben“.

Wichtig

Wenn Sie einen Saisonjob oder ein unsicheres Einkommen haben, stellen Sie einen professionellen Buchhalter ein.

Lösen Sie schwierige Probleme nicht mit Ratschlägen und Artikeln aus dem Internet. Riskieren Sie es nicht. Finden Sie einen Fachmann.

Im Material behandelte Themen:

  • Was ist das vereinfachte Steuersystem
  • Wer hat das Recht, das vereinfachte Steuersystem anzuwenden?
  • Wann können Sie auf das vereinfachte Steuersystem für Betriebsgesellschaften umsteigen
  • So stellen Sie richtig auf das vereinfachte Steuersystem um

In den letzten Jahren hat sich das vereinfachte Besteuerungssystem (STS) zum beliebtesten privilegierten Steuersystem in . entwickelt Russische Föderation... Mehr als drei Millionen Steuerzahler haben sich laut den Statistiken des Föderalen Steuerdienstes (FTS) der Russischen Föderation heute für dieses System entschieden. Wie Sie auf das vereinfachte Steuersystem für Einzelunternehmer (IE) oder Unternehmen umsteigen, wird in diesem Artikel besprochen. Hier werden wir im Detail überlegen, was und wie dies in welchem ​​​​Zeitrahmen zu tun ist.

Vorteile der Umstellung auf ein vereinfachtes Steuersystem

Juristische Personen sowie Einzelunternehmer, die ganz am Anfang ihrer unternehmerischen Tätigkeit stehen, können für das Besteuerungssystem zwischen zwei Optionen wählen: einem allgemeinen System oder einem vereinfachten System.

Ein vereinfachtes Besteuerungssystem ist ein Steuersystem, das ein besonderes Verfahren für die Zahlung von Steuern an den Staatshaushalt beinhaltet. Dieses System richtet sich hauptsächlich an Vertreter kleiner und mittlerer Unternehmen.

Das vereinfachte System hat mehrere Vorteile gegenüber dem allgemeinen Steuersystem. In diesem Fall kann die Abgabenordnung der Russischen Föderation die Steuerbelastung erheblich reduzieren, was die Erstellung und Übermittlung von Berichten an den Föderalen Steuerdienst erheblich vereinfacht.

Es ist sehr vorteilhaft, diesen Modus für kleine Industrien zu verwenden. Gleichzeitig erhält das Unternehmen folgende Vorteile:

  1. Weniger Stress. Unternehmen müssen solche (für viele sehr unerschwinglichen) Zahlungen wie Mehrwertsteuer, Grundsteuer (es gibt Ausnahmen - siehe Absatz 2 von Artikel 346.11 der Abgabenordnung der Russischen Föderation) nicht aufführen, und die Gewinnsteuer stellt sich als weniger.
  2. Die Wahl des Besteuerungsgegenstandes ("Einkommen" oder "Einkommen abzüglich Ausgaben"), wodurch Sie die Steuerbelastung an die Indikatoren Ihrer Wirtschaftstätigkeit... Auch wenn das Unternehmen die falsche Wahl getroffen hat, können Sie später auf die zweite Art umsteigen und den Besteuerungsgegenstand ändern, dies kann zu Beginn des nächsten Kalenderjahres erfolgen.
  3. Die Steuersätze sind mit 6 bzw. 15% nicht so hoch. Nach Art. 346,20 der Abgabenordnung der Russischen Föderation können die regionalen Behörden diese Sätze noch senken. Und die konstituierenden Einheiten der Russischen Föderation nutzen diese Befugnisse aktiv (in Moskau wird beispielsweise für Unternehmen, die das Schema „Einnahmen abzüglich Ausgaben“ anwenden, ein Satz von 10% vorgesehen - das Gesetz von Moskau vom 07.10.2009 Nr. 41) .
  4. Wenn während des Geltungszeitraums des „vereinfachten“ Sachanlagevermögen (Sachanlagevermögen) und immaterielles Vermögen (immaterielles Anlagevermögen) erworben werden, werden ihre Kosten im Laufe des Jahres in den Aufwendungen erfasst (Absätze 1 und 2, Absatz 3 des Artikels 346.16 der Steuer). Kodex der Russischen Föderation).
  5. Unternehmen führen ihre Steuerunterlagen in einem leicht auszufüllenden Einnahmen- und Ausgabenbuch, das nicht von der Federal Tax Service Inspectorate beglaubigt werden muss. Steuererklärung erst am Ende des Kalenderjahres "vereinfacht" erscheint. Und bei der Wahl des Besteuerungsobjekts "Einkommen" können Sie die Buchhaltung ohne Buchhalter alleine bewältigen.

Der Staat der Russischen Föderation gewährt solche Vorteile nur Händlern, deren Aktivitäten mit kleinen Unternehmen verbunden sind.

Wer kann zum vereinfachten Steuersystem wechseln und wer nicht

Um im vereinfachten Steuersystem arbeiten zu können (ab dem Zeitpunkt der Eröffnung oder für den späteren Übergang), müssen Unternehmer bestimmte Kriterien erfüllen (siehe Tabelle 1). Die meisten von ihnen beziehen sich auf ihren Tätigkeitsbereich, ihre Wirtschaft und ihre Unternehmensgröße.

Um ab dem 01.01.2019 auf das „vereinfachte System“ umzustellen, sollte die Höhe der Einnahmen des Unternehmens an das OSN für 9 Monate des Jahres 2018 112,5 Millionen Rubel nicht überschreiten. Einzelunternehmer dies gilt nicht, sie haben diese Möglichkeit unabhängig von der Höhe ihres Einkommens.

Die Einkommensgrenze für die Anwendung des „vereinfachten Systems“ im Jahr 2019 für einzelne Unternehmer und Organisationen betrug 150 Millionen Rubel. Das Betriebssystemlimit für die Nutzung des vereinfachten Systems im Jahr 2019 beträgt ebenfalls 150 Millionen Rubel.

Tabelle 1

Indikator

Grenzwert

Relevant für Einzelunternehmer und Rechtspersonen

Die Höhe der Einnahmen für den Berichtszeitraum (Steuer) *

150 Millionen Rubel

Berechnen Sie diesen Indikator basierend auf allen Belegen aus dem Geschäft auf dem "vereinfachten" System. Berücksichtigen Sie dabei Umsatzerlöse und nicht betriebliche Erträge. Berücksichtigen Sie keine Einkünfte, die nicht in der "vereinfachten Steuer" berücksichtigt werden (Artikel 346.13 Absatz 4.1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation)

Durchschnittliche Mitarbeiterzahl im Berichtszeitraum (Steuer)

Bestimmen Sie den Gesamtindikator der durchschnittlichen Zahl der Arbeitnehmer, der durchschnittlichen Zahl der externen Teilzeitkräfte und der durchschnittlichen Zahl der Arbeitnehmer, die im Rahmen von GPC-Verträgen gearbeitet haben (Artikel 346.12 Absatz 15 Absatz 3 der Abgabenordnung der Russischen Föderation, Klausel 77 der Weisungen, genehmigt durch Beschluss von Rosstat vom 28. Oktober 2013 Nr. 428) ... Davon ausgenommen sind Personen, die im Rahmen von Urheberrechtsverträgen gearbeitet haben (Schreiben des russischen Finanzministeriums vom 16. August 2007 Nr. 03-11-04 / 2/199)

Restwert des Anlagevermögens **

150 Millionen Rubel

Berücksichtigen Sie die Kosten gemäß den Buchhaltungsdaten (die Anschaffungskosten des Anlagevermögens abzüglich des darauf berechneten Abschreibungsbetrags). Betrachten Sie Objekte mit Anschaffungskosten von mehr als 100 Tausend Rubel. (Absatz 16, Absatz 3, Artikel 346.12 der Abgabenordnung der Russischen Föderation) Ihre Nutzungsdauer sollte mehr als 12 Monate betragen.

Nur für Organisationen relevant

Der Anteil der Beteiligung anderer Organisationen am genehmigten Kapital der Gesellschaft nach dem vereinfachten Steuersystem

Bestimmen Sie den Anteil anhand eines Auszugs aus dem einheitlichen staatlichen Register der juristischen Personen (Artikel 11 Absatz 8 und Artikel 31.1). Bundesgesetz vom 08.02.98 Nr. 14-FZ). Diese Beschränkung gilt nicht für Unternehmen, die in Ziffer 14, Ziffer 3 von Art. 346.12 der Abgabenordnung der Russischen Föderation. Zum Beispiel bei NPOs, einschließlich Verbrund Wirtschaftsgesellschaften, deren einzige Gründer Verbrauchergesellschaften und ihre Gewerkschaften sind

Verfügbarkeit von Filialen

Informationen über das Vorhandensein von Zweigniederlassungen des Unternehmens sind in seiner Satzung angegeben (Artikel 346.12 Absatz 1 Absatz 3 der Abgabenordnung der Russischen Föderation, Schreiben des russischen Finanzministeriums vom 29. Juni 2009 Nr. 03-11 -06 / 3/173).

In diesem Fall kann das Unternehmen Repräsentanzen haben

* Wenn diese Bedingungen ab Beginn des Quartals, in dem der Überschuss aufgetreten ist, nicht erfüllt sind, muss der "vereinfachte" zum allgemeinen Steuersystem zurückkehren (Artikel 346.13 Absatz 4 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).

** Restwertbeschränkungen des Anlagevermögens während des Übergangs gelten für Organisationen und Einzelunternehmer. Wenn die Grenze des Restwerts des Anlagevermögens überschritten wird, geht das Recht auf Verwendung der "vereinfachten Steuer" verloren (Artikel 346.13 Absatz 4 der Abgabenordnung der Russischen Föderation und Schreiben des russischen Finanzministeriums vom 18. Januar 2013 Nr. 03-11-11 / 9).

Bei Verletzung auch nur einer dieser Bedingungen, sowie wenn die Art der gewerblichen Tätigkeit nicht der für das vereinfachte Steuersystem zulässigen Liste entspricht, können Sie nicht mit der Anwendung des vereinfachten Steuersystems rechnen.

Wie wechselt man vom allgemeinen zum vereinfachten Steuersystem? Überprüfen Sie Ihre Kennzahlen, bevor Sie sich bewerben. Bei der Registrierung eines Unternehmens lohnt es sich zu überlegen, ob Sie diese Anforderungen nachträglich erfüllen können.

Nach Art. 436.12, Absatz 3 der Abgabenordnung der Russischen Föderation können die folgenden Einzelunternehmer nicht nach dem vereinfachten System arbeiten:

  • Hersteller verbrauchsteuerpflichtiger Waren;
  • Gewinnungs- und Vermarktungsmineralien (ausgenommen weit verbreitete und verfügbare);
  • im Glücksspielgeschäft beschäftigt;
  • landwirtschaftliche Erzeuger, die auf die einheitliche Agrarsteuer übertragen wurden (Kapitel 26.1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).

Dazu gehört auch:

  • ausländische Firmen;
  • Haushaltsinstitutionen;
  • Organisationen, die im Bank-, Mikrofinanz- und Versicherungsgeschäft tätig sind;
  • private Personalvermittlungsagenturen;
  • Rechtsanwälte und Notare;
  • Investmentfonds und nichtstaatliche Pensionsfonds;
  • Pfandhäuser;
  • professionelle Teilnehmer am Wertpapiermarkt;
  • Veranstalter von Glücksspielen.

Überschreitet der Steuerpflichtige die Grenzen, wechselt nicht rechtzeitig zu OSNO und wendet das vereinfachte Steuersystem an, ohne dass hierfür eine Rechtsgrundlage vorliegt, werden ihm bei Feststellung dieser Tatsache zusätzliche Steuern wie bei der OSNO berechnet. Er zahlt Umsatzsteuer, Einkommensteuer (oder Einkommensteuer), Vermögenssteuer, Geldbußen und Strafen für diese Steuern und ist auch verpflichtet, fehlende Erklärungen und Berichte vorzulegen.

Wann können Sie 2019-2020 auf das vereinfachte Steuersystem umstellen?


Eine GmbH oder ein Einzelunternehmer, der nicht unter die oben genannten Beschränkungen fällt, hat von Beginn seiner Tätigkeit an die Möglichkeit, nach dem "vereinfachten" Schema zu arbeiten. Dazu müssen Sie das Finanzamt unverzüglich benachrichtigen.

Wie wechselt man nach der Registrierung eines Einzelunternehmers zum vereinfachten Steuersystem? Innerhalb von 30 Tagen nach der Eintragung in das Unified State Register of Legal Entities oder EGRIP muss ein Antrag beim Finanzamt gestellt werden. Sie können es frei schreiben oder das Formular 26.2-1 verwenden. Dieses Formular enthält alle erforderlichen Felder zum Ausfüllen und erleichtert Ihnen somit die Arbeit.

Wenn der Unternehmer die 30 Tage ab dem Datum der Registrierung nicht einhält, kann erst ab Anfang nächsten Jahres auf das vereinfachte Steuersystem umgestellt werden.

Es ist nicht erforderlich, auf die Eintragung des Eintrags selbst in das staatliche Register des Unified State Register of Legal Entities und USRIP zu warten. Es ist zulässig, gleichzeitig mit den Registrierungsunterlagen eine Meldung an den Eidgenössischen Steuerdienst zu senden. TIN und KPP müssen aufgrund ihrer Abwesenheit in der Meldung nicht angegeben werden.

Fällt eine GmbH oder ein Einzelunternehmer nicht unter die Beschränkungen nach Art. 346.12 der Abgabenordnung der Russischen Föderation müssen Sie eine Mitteilung im Formular 26.1-1 ausstellen und an senden Finanzamt.

Der Zeitpunkt des Übergangs zum vereinfachten Steuersystem hängt von Ihrem bisherigen Steuersystem ab.

  • Übergang von OSNO und ESHN

Stellen Sie sich die Frage, ist es möglich, mit OSNO und ESHN auf das vereinfachte Steuersystem umzustellen? Die Antwort lautet wie folgt: Von OSNO und ESKhN ist ein Wechsel auf das „vereinfachte System“ erst zu Beginn des Kalenderjahres möglich. Die Frist für die Zusendung der Mitteilung ist der 31. Dezember des Vorjahres.

In der Bekanntmachung muss Folgendes enthalten sein:

  1. Einkommen zum 1. Oktober des laufenden Jahres. (Wenn der Betrag 112,5 Millionen Rubel überschreitet, erhalten Sie eine Ablehnung (Artikel 346.12 Absatz 2 der Abgabenordnung der Russischen Föderation)).
  2. In diesem Absatz des Artikels geht es um Organisationen, einzelne Unternehmer werden nicht erwähnt. Somit können Unternehmer ohne Einhaltung der Einkommensgrenze auf das vereinfachte Steuersystem umsteigen. Für 9 Monate muss kein Einkommen angegeben werden. Einzelunternehmer müssen anschließend die Einkommensgrenze von 150 Millionen Rubel einhalten. pro Jahr, um sich das Recht vorzubehalten, das vereinfachte Steuersystem zu verwenden.

  3. Restwert des Anlagevermögens zum 1. Oktober des laufenden Jahres. Wie wechselt man eine LLC zu USN? Die Regeln für den Übergang zu einem vereinfachten System für LLCs im Jahr 2018 weisen auf die Einhaltung der Einkommensgrenze von 150 Millionen Rubel hin.

Diese Beschränkung wird durch Klausel 16 von Klausel 3 der Kunst festgelegt. 346.12 der Abgabenordnung der Russischen Föderation. Dies gilt nur für Organisationen. Nach Angaben des Finanzministeriums können einzelne Unternehmer auf das vereinfachte Steuersystem wechseln, ohne die Anlagekostengrenze einzuhalten, müssen diese jedoch bei der Anwendung der Vorzugsregelung einhalten, sonst verlieren sie dieses Recht.

Wie wir bereits festgestellt haben, wird die Höhe des Restwerts des Anlagevermögens zum 1. Oktober des Jahres, das der Überführung in das vereinfachte Steuersystem vorausgeht, nur von Organisationen in der Mitteilung 26.2-1 für die Finanzbehörden angegeben.

Nach Abgabe einer Meldung ab dem 1. Januar des neuen Jahres können Organisationen und Unternehmer bereits nach dem vereinfachten Steuersystem arbeiten.

  • Mehrwertsteuerrückerstattung beim Übergang zum vereinfachten Steuersystem mit OSNO


Nach dem Übergang vom allgemeinen Regime zum vereinfachten Steuersystem beginnen einzelne Unternehmer und GmbHs ohne Mehrwertsteuer (MwSt.) zu arbeiten und müssen diese gemäß den in Absatz 3 der Kunst genannten Abzügen wiederherstellen. 170 der Abgabenordnung der Russischen Föderation.

Auf die im Lager gelagerten Waren und Materialien, das Anlagevermögen im Verhältnis zum Restwert und die geleisteten Vorschüsse ist die Mehrwertsteuer erstattungsfähig. Nur die bereits zum Abzug anerkannten Mehrwertsteuerbeträge sind erstattungsfähig.

Die Mehrwertsteuer wird in der Steuerperiode wiederhergestellt, die dem Übergang zum "vereinfachten" System vorausgeht. Das heißt, wenn eine Organisation ab dem 01.01.2019 mit der Anwendung des vereinfachten Steuersystems beginnt, muss sie die Mehrwertsteuerbeträge im vierten Quartal 2018 wiederherstellen.

  • Übergang von UTII

Ist es möglich, mit UTII zu STS zu wechseln? Artikel 346 Absatz 3 der Abgabenordnung der Russischen Föderation gibt Personen, die keine UTII mehr zahlen, das Recht, innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung der Verpflichtung zur UTII bezahlen. Dies ist der einzige Zeitpunkt, zu dem der Übergang zu einem vereinfachten Steuersystem zulässig ist, ohne das Ende des Kalenderjahres abzuwarten.

Das Übergangsverfahren, die Grenzen und Beschränkungen sind die gleichen wie für den Rest.

Auswahl des Besteuerungsgegenstandes


Vor der Umstellung auf ein vereinfachtes Besteuerungssystem muss der Besteuerungsgegenstand klar definiert werden. Dies ist der Teil des Einkommens, mit dem Sie Steuern zahlen müssen.

Es gibt 2 Besteuerungsobjekte:

  • "Einkommen", dh die Steuer beträgt 6% des Gesamtvolumens der Finanzeinnahmen, unabhängig von den Ausgaben des Unternehmens.
  • „Einnahmen abzüglich Ausgaben“ - 15 % Steuern werden auf den Gewinn berechnet, der nach Abzug aller Kosten des Unternehmens verbleibt.

Die Wahl eines Objekts hängt unmittelbar von der wirtschaftlichen Tätigkeit des Unternehmens selbst ab. Zum Beispiel verdient das Studio "Astra" im Laufe des Jahres 1,5 Millionen Rubel. Die Kosten für den Bedarf des Studios betragen 800 Tausend Rubel. Das gleiche Studio "Alliance" für das Jahr hat die gleichen 1,5 Millionen. Aber gleichzeitig gibt er viel weniger für seinen eigenen Bedarf aus, nur 300 Tausend.

Unter Verwendung des Steuergegenstands "Einkommen" zahlen beide Studios jeweils 90.000 Rubel, da die Unternehmen die gleichen Einnahmen erzielen:

1.500.000 / 100 * 6 = 90.000 Rubel.

Infolgedessen werden sich die Studiogewinne erheblich unterscheiden:

  • "Astra" wird nur 610 Tausend Rubel Gewinn erhalten, da 800 Tausend Ausgaben und weitere 90 Tausend - Steuern waren.
  • Bis Ende des Jahres erhält die Allianz unter Berücksichtigung ihrer 300.000.000 Ausgaben und 90.000 gezahlten Steuern einen Gewinn von 1.110.000 Rubel.

Für das Studio "Alliance" ist die Wahl des Objekts "Einkommen" profitabler als für das Studio "Astra". Sofern sie den Besteuerungsgegenstand "Einkommen minus Ausgaben" verwenden, sieht alles anders aus:

  • "Astra": (1.500.000 - 800.000) / 100 * 15 = 105.000 Rubel.
  • Allianz: (1.500.000 - 300.000) / 100 * 15 = 180.000 Rubel.

In diesem Szenario gewinnt das Studio "Astra", das deutlich weniger Steuern zahlt als "Alliance".

Dieses Beispiel zeigt deutlich, in welcher Situation welcher Besteuerungsgegenstand vorteilhafter ist.

Um die richtige Kalkulation für Ihr Unternehmen zu erstellen, sollten Sie einen kompetenten Buchhaltungsspezialisten hinzuziehen. Ungefähre Berechnung: Wenn die Ausgaben weniger als 60 % der Einnahmen ausmachen, sollten Sie über einen Wechsel in das vereinfachte Steuersystem mit dem Objekt "Einkommen" nachdenken und eine Steuer von 6 % der Einnahmen zahlen. Sind es mehr, dann sollten Sie unbedingt „Einnahmen minus Ausgaben“ wählen.

Wie wechselt man zur Jahresmitte auf das vereinfachte Steuersystem? Einmal im Jahr ist ein Wechsel des Besteuerungsgegenstandes sowie des Systems selbst zulässig. Hier gelten die gleichen Regeln. Es ist notwendig, das Finanzamt über Ihre Wahl zu informieren. Dies muss durch einen Antrag vor dem 31.12.2019 erfolgen, und ab dem neuen Berichtszeitraum wechseln Sie auf das neue Regime und zahlen Steuern auf einen anderen Gegenstand. Bis zum 31.12.2019 keine Zeit gehabt - Sie arbeiten nach dem bisherigen System.

So wechseln Sie 2019-2020 zum vereinfachten Steuersystem: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Wenn Sie alle oben genannten Bedingungen erfüllen, müssen Sie nur den Steuerdienst Ihrer Wahl benachrichtigen und zum vereinfachten Steuersystem gehen. Ein Antrag im Formular 26.2-1 wird an das Finanzamt gesendet, bei dem der Einzelunternehmer oder die GmbH beim Finanzamt registriert ist. Die Abgabefristen sind in Tabelle 2 aufgeführt.

Tabelle 2. Umstellung auf das vereinfachte Steuersystem, Bewerbungsfristen.

Derzeit ist das Formular 26.2-1 in Kraft, genehmigt durch die Verordnung des Föderalen Steuerdienstes Russlands vom 02.11.2012 Nr. ММВ-7-3 / 829. Das auszufüllende Formular ist ganz einfach.

Der Übergang von der allgemeinen Besteuerung in das vereinfachte System im Jahr 2020 ist erst ab dem 01.01.2020 möglich.

Betrachten Sie einen schrittweisen Algorithmus für den Übergang zum vereinfachten Steuersystem im Jahr 2020.

Schritt eins: Um ab Januar 2020 von OSNO auf USN zu wechseln, müssen Sie eine Meldung an das Finanzamt ausstellen. Es ist einfacher, das Formular 26.2-1 zu verwenden.

Es gibt ein leeres Formular zum Download und ein Beispiel für das Ausfüllen eines Antrags im Formular 26.2-1 zum Übergang zum vereinfachten Steuersystem:

  • Laden Sie ein leeres Formular für die Benachrichtigung über den Übergang zum "vereinfachten" System herunter.
  • Formular 26.2-1 Mitteilung über den Übergang zum vereinfachten Steuersystem - ein Ausfüllbeispiel für LLC.
  • Mitteilung im Formular 26.2-1 über den Übergang zum vereinfachten Steuersystem - ein Ausfüllbeispiel für einen Einzelunternehmer.

Unseren Wunsch, auf das vereinfachte Steuersystem umzustellen, geben wir mit einer Erklärung bekannt, in der Sie Folgendes angeben müssen:

  • der ausgewählte Besteuerungsgegenstand - "Einkommen" oder "Einkommen abzüglich Ausgaben";
  • Restwert des Anlagevermögens der Gesellschaft zum 01.10. 2018;
  • Einkommensvolumen zum 01.10.2018.

Nachfolgend finden Sie eine Beispielbenachrichtigung über den Übergang von OSNO zu USN im Jahr 2019.


Schritt zwei. Der vollständig ausgefüllte Antrag ist an das Finanzamt zu richten, bei dem die Gesellschaft eingetragen ist. Dies muss bis zum 31.12.2019 erfolgen. Was ist, wenn der 31. Dezember ein Feiertag ist, gefolgt von Silvester? In diesem Fall wird die Frist für die Einreichung einer Mitteilung über den Übergang zum „vereinfachten“ System auf den ersten Werktag des neuen Jahres (2019 war es der 9. Januar) verschoben. Um nicht in eine unglückliche Situation zu geraten, ist es besser, diesen Punkt beim Finanzamt abzuklären.

Sie können eine Benachrichtigung per Einschreiben oder elektronisch senden. Das elektronische Meldeformular ist in Anhang Nr. 1 zur Verfügung des Föderalen Steuerdienstes Russlands vom 16. November 2012 Nr. ММВ-7-6 / 878 enthalten.

Unternehmen, die den Übergang in das vereinfachte Steuersystem nicht fristgerecht beim Steueramt gemeldet haben, sind zur Anwendung dieses Steuersystems nicht berechtigt.

Was ist, wenn die Organisation ihre Meinung geändert hat, um auf das vereinfachte Steuersystem umzustellen, und bereits eine Mitteilung über den Übergang gesendet hat? Dies muss dem Finanzamt bis zum 15. Januar mitgeteilt werden. Nach Ablauf der festgelegten Frist kann die getroffene Entscheidung nicht mehr aufgegeben werden und muss bis zum Jahresende nach dem vereinfachten Steuersystem arbeiten.

Schritt drei. Vor der Anwendung des „vereinfachten“ die Steuerbemessungsgrundlage für die Übergangszeit bilden. Das Verfahren zur Ermittlung hängt davon ab, wie das Unternehmen die Einkommensteuer berechnet hat: periodengerecht oder zahlungswirksam. Wir werden bei diesem Moment verweilen.

Die Finanzbehörden senden keine Mitteilung über den tatsächlichen Übergang zum vereinfachten Steuersystem, Sie haben jedoch das Recht, sie danach zu fragen. Schreiben Sie dazu eine Anfrage in ein kostenloses Formular oder füllen Sie ein spezielles Formular aus. Als Antwort auf Ihre Anfrage wird ein Informationsschreiben vom Eidgenössischen Steuerdienst versandt.

In welchen Fällen können sie den Wechsel zum vereinfachten Steuersystem verweigern?


Manchmal kann es sein, dass die FTS den Übergang zur vereinfachten Regelung ablehnt. Dies kann in folgenden Fällen passieren:

  • der Steuerpflichtige die Voraussetzungen nach Art. 26 der Abgabenordnung der Russischen Föderation;
  • den Finanzbehörden war zuvor ein Fehler unterlaufen, indem sie die Möglichkeit der Anwendung des vereinfachten Steuersystems falsch bescheinigt haben.

Es gibt keine weiteren Gründe für die Ablehnung des Übergangs zu einer vereinfachten Regelung. Andere Verweigerungsgründe sind rechtswidrig.

Manchmal lehnt das Finanzamt die Annahme eines Antrags auf Übergang zu einem vereinfachten Besteuerungssystem bei der Registrierung eines Unternehmers ab. Diese Entscheidung wird dadurch begründet, dass dem Steuerpflichtigen noch keine staatliche Registrierungsnummer und keine Hauptsteuerzahlernummer zugeteilt wurde. Gleichzeitig sei, angeblich bis zum Ende der Registrierung, die Rechtsfähigkeit des einzelnen Unternehmers nicht zustande gekommen.

Diesbezüglich gibt es im Gesetz keine Beschränkungen. Der Übergang zum vereinfachten Steuersystem kann zusammen mit einem Satz Registrierungsunterlagen beantragt werden. Kommt es zum Schiedsgericht, wird immer zugunsten des einzelnen Unternehmers entschieden.

Das Gesetz schränkt den Steuerpflichtigen in der Wahl der Antragsform für den Übergang in das vereinfachte Steuersystem nicht ein. Die Verwendung des empfohlenen Formulars hilft jedoch, Fehler zu vermeiden, daher sind die Gründe für die Ablehnung des Finanzdienstes viel geringer.

Übergangssteuerbemessungsgrundlage

Bevor mit der Anwendung des vereinfachten Besteuerungssystems begonnen wird, muss das Unternehmen eine Steuerbemessungsgrundlage für den Übergangszeitraum schaffen. Das Verfahren zur Ermittlung hängt davon ab, wie die Organisation die Einkommensteuer berechnet hat:

  • nach der Abgrenzungsmethode;
  • Cash-Methode.

Besondere Regeln für die Bildung der Steuerbemessungsgrundlage für den Übergangszeitraum gelten nur für Organisationen, die ihre Einnahmen und Ausgaben nach der Abgrenzung ermittelt haben. Dies folgt aus den Bestimmungen des Absatzes 1 der Kunst. 346,25 der Abgabenordnung der Russischen Föderation.

1. Einkommen


Unternehmen sollten unbesicherte Vorschüsse, die während der Zeit des allgemeinen Steuersystems erhalten wurden, als Teil dieses „Übergangseinkommens“ einbeziehen. Dies liegt daran, dass bei der Abgrenzungsmethode die Einnahmen zum Zeitpunkt des Verkaufs von Waren (Werke, Dienstleistungen) berücksichtigt werden müssen. Das Datum der Zahlung hat keinen Einfluss auf die Höhe des Einkommens (Artikel 271 Absatz 3 der Abgabenordnung der Russischen Föderation). Bei der „vereinfachten“ Methode gilt die Cash-Methode. Damit werden Einkünfte als Zahlungseingang erzielt, unabhängig davon, zu welchem ​​Zeitpunkt der Verkauf von Waren (Werke, Dienstleistungen) erfolgt ist, aufgrund dessen es eingegangen ist. Solche Regeln sind in Absatz 1 der Kunst vorgesehen. 346.17 der Abgabenordnung der Russischen Föderation.

Erhaltene Vorschüsse aufgrund anstehender Lieferungen während der Geltungsdauer der DOS, sind in der Basis auf Einzelsteuer ab dem 01. Januar des Jahres, in dem die Organisation mit der Anwendung der vereinfachten Regelung beginnt (Artikel 346.25 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation). Berücksichtigen Sie dabei die Besonderheiten bei der Berechnung und Zahlung der im Rahmen von Vorschüssen erhaltenen Mehrwertsteuer.

Zukünftig sind Vorschüsse, die vor der Umstellung auf das vereinfachte Besteuerungssystem vereinnahmt wurden, bei der Ermittlung des Höchstbetrags der Einnahmen zu berücksichtigen, der auf die Inanspruchnahme der Sonderregelung beschränkt ist. Dies ergibt sich aus den Bestimmungen von Artikel 346.13 Absatz 4.1 und Artikel 346.25 Absatz 1 Absatz 1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation.

Im Jahr 2019 beträgt der Höchstbetrag des Erlöses, der die Anwendung der „vereinfachten Besteuerung“ ermöglicht, 150.000.000 Rubel. (Artikel 4 des Art. 346.13 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).

Forderungen gegenüber Käufern, die während der Anwendung der DOS entstanden sind, erhöhen die Steuerbemessungsgrundlage für den Übergangszeitraum nicht. Bei der Abgrenzungsmethode werden die Einnahmen beim Versand in die Einnahmen einbezogen (Artikel 271 Absatz 1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation). Dies bedeutet, dass es bereits bei der Besteuerung berücksichtigt wurde. Die zur Begleichung der Forderungen der Organisation nach der Umstellung auf das vereinfachte Besteuerungssystem erhaltenen Beträge müssen nicht wieder in die Steuerbemessungsgrundlage angerechnet werden. Dies wird durch Satz 3 von Satz 1 der Kunst belegt. 346,25 der Abgabenordnung der Russischen Föderation.

2. Kosten

Diejenigen Unternehmen, die die Rückstellungsgrundlage verwendet haben, müssen nicht erfasste Ausgaben einbeziehen, die während des Zeitraums des allgemeinen Steuersystems gezahlt wurden. Dies liegt daran, dass bei der periodengerechten Methode die Aufwendungen zum Zeitpunkt ihrer Umsetzung berücksichtigt werden (Artikel 272 Absatz 1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation). Der Zeitpunkt der Zahlung am Tag der Aufwandserfassung bleibt unberührt. Bei der "vereinfachten" Methode gilt die Barzahlungsmethode (Artikel 346.17 Absatz 2 der Abgabenordnung der Russischen Föderation). Damit werden Ausgaben gebildet, wie sie bezahlt werden. Darüber hinaus wurden für die Anerkennung einiger Kostenarten zusätzliche Bedingungen festgelegt.

Vorschüsse, die während der Geltungsdauer des allgemeinen Steuersystems aufgrund bevorstehender Lieferungen (ohne MwSt.) gewährt werden, sind in die Bemessungsgrundlage für die einheitliche Steuer am Tag des Eingangs der Waren (Bauarbeiten, Dienstleistungen) einzubeziehen. Berücksichtigen Sie dabei die mit der Abschreibung von gekauften Waren und Anlagevermögen verbundenen Beschränkungen. Bezahlte, aber nicht anerkannte Ausgaben als Ausgaben berücksichtigen, wenn die Bedingungen erfüllt sind, unter denen sie die Bemessungsgrundlage für die einheitliche Steuer verringern. Diese Regeln sind in Artikel 346.25 Absatz 1 Unterabsatz 4 der Abgabenordnung der Russischen Föderation vorgesehen.

Verbindlichkeiten der Organisation für Ausgaben, die bei der Berechnung der Einkommensteuer berücksichtigt wurden, mindern nicht die Bemessungsgrundlage für die Einzelsteuer. Die Beträge, die zur Begleichung von Verbindlichkeiten nach der Umstellung auf das vereinfachte Steuersystem gezahlt wurden, können nicht wieder als Aufwand angerechnet werden. Wenn beispielsweise unbezahlte Waren vor dem Übergang zur vereinfachten Regelung verkauft wurden, müssen ihre Kosten bei der Berechnung der einheitlichen Steuer nach Zahlung nicht berücksichtigt werden. Dies wird durch Artikel 346.25 Absatz 1 Unterabsatz 5 der Abgabenordnung der Russischen Föderation belegt.

3. Bargeldmethode


Für Organisationen, die bereits die Cash-Methode verwendet haben, gibt es bei der Umstellung auf ein vereinfachtes System kein spezielles Verfahren zur Generierung von Einnahmen und Ausgaben. Dies liegt daran, dass solche Organisationen ihre Einnahmen und Ausgaben zuvor als bezahlt anerkannt haben (Absätze 2, 3, Artikel 273 der Abgabenordnung der Russischen Föderation). Für sie ändert sich mit der Umstellung auf das vereinfachte Steuersystem nichts.

Hier sollten Sie auf das Verfahren zur Ermittlung des Restwertes der vor dem Übergang in die Sonderregelung erworbenen abschreibungsfähigen Immobilie achten.

Wenn die Organisation für ein solches Eigentum bezahlt und es vor dem Übergang zum vereinfachten Steuersystem in Betrieb genommen hat, bestimmen Sie seinen Restwert wie folgt. Vom Kaufpreis (Konstruktion, Herstellung, Erstellung) ist der über die Geltungsdauer der allgemeinen Besteuerung aufgelaufene Abschreibungsbetrag abzuziehen. Verwenden Sie in diesem Fall die Daten der Steuerbuchhaltung (Artikel 346.25 Absatz 2.1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).

Wenn vor dem Übergang zum "vereinfachten" System Sachanlagen oder immaterielle Vermögenswerte geschaffen (gekauft, gebaut, hergestellt) aber nicht bezahlt wurden, dann zeigen Sie ihren Restwert später in der Buchhaltung an, beginnend mit dem Berichtszeitraum, in dem die Zahlung erfolgt ist . Der Restwert ist als Differenz zwischen dem Kaufpreis (Bau, Herstellung, Erstellung) und der über den Geltungszeitraum der allgemeinen Besteuerung aufgelaufenen Abschreibung zu ermitteln.

Bei Organisationen, die die Einkommensteuer auf Barbasis berechnet haben, stimmt der Restwert dieser Vermögenswerte jedoch mit dem Original überein. Dies liegt daran, dass bei der Barmethode nur vollständig bezahltes Eigentum abgeschrieben wird (Artikel 273 Absatz 3 Unterabsatz 2 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).

Wann sind Berichte über das vereinfachte Steuersystem zu senden


Die Steuer nach dem vereinfachten Steuersystem ist vierteljährlich zu entrichten:

  • ich viertel - spätestens am 25. April;
  • II. Quartal - spätestens am 25. Juli;
  • III. Quartal - spätestens am 25. Oktober;
  • IV. Quartal (für ein Jahr) - Die Laufzeit für LLC wird spätestens am 31. März des nächsten Jahres und für Einzelunternehmer spätestens am 30. April des nächsten Jahres festgelegt.

Dies betrifft die Geldüberweisung, nicht die Abgabe einer Erklärung.

Die Steuererklärung muss einmal im Jahr abgegeben werden. Die Erklärung für 2019 muss von LLCs bis spätestens 2. April 2020, Einzelunternehmern – bis spätestens 30. April – abgegeben werden.

Die Erklärung wird online im elektronischen Meldesystem abgegeben, persönlich beim Finanzamt abgegeben oder per Einschreiben mit Anlagenverzeichnis versandt.

Wenn ein Unternehmer oder eine GmbH das Recht auf Sonderregelung verliert

Wenn die Tätigkeitsbedingungen die Voraussetzungen für die Arbeit am STS nicht mehr erfüllen, muss die GmbH oder der Unternehmer zu OSNO wechseln. Dies ist der Fall, wenn folgende Grenzwerte überschritten werden:

  • das jährliche Betriebsergebnis überstieg 150 Mio. RUB;
  • die Zahl der Mitarbeiter stieg und wurde über 100 Personen;
  • der Restwert des Anlagevermögens hat die Marke von 150 Millionen Rubel überschritten;
  • die Organisation hat Zweigniederlassungen und (oder) der Anteil anderer juristischer Personen am genehmigten Kapital hat 25 % überschritten;
  • der Steuerpflichtige eine der Tätigkeiten ausgeübt hat, für die die Anwendung des vereinfachten Besteuerungssystems nicht zulässig ist.

In allen oben genannten Fällen verlieren einzelne Unternehmer und Organisationen das Recht, nach dem vereinfachten System zu arbeiten, und gelten OSNO ab Beginn des Quartals, in dem der Verstoß oder die Überschreitung aufgetreten ist, auch wenn er nicht sofort festgestellt wurde.

Es ist ab Quartalsbeginn erforderlich, die Steuern wie im OSNO neu zu berechnen, zu bezahlen, die fehlenden Meldungen zur Umsatzsteuer, Einkommensteuer oder Einkommensteuer und Vermögenssteuer einzureichen. Gleichzeitig wird es keine Strafen und Strafen für verspätete Zahlungen und verspätete Einreichung von Berichten auf OSNO geben.

Das Auftreten einer eigenen Unterabteilung in einer Organisation ohne Anzeichen einer Zweigniederlassung führt nicht zum Verlust des Rechts auf eine vereinfachte Regelung und eine Übertragung auf das Hauptsteuersystem. Das Verbot gilt nur für Zweigniederlassungen. Wenn eine separate Unterabteilung keine eigene Bilanz hat und nicht im einheitlichen staatlichen Register der juristischen Personen erscheint, kann die Organisation die Sonderregelung auf gesetzlicher Grundlage weiterhin anwenden.

Kann wieder auf das vereinfachte Steuersystem umgestellt werden, wenn der Steuerpflichtige dieses Recht einmal verloren hat? Ja, eine solche Möglichkeit ist vorgesehen, jedoch nicht früher als in einem Jahr (Artikel 346.13 Absatz 7 der Abgabenordnung der Russischen Föderation), sofern alle Voraussetzungen für die Anwendung des vereinfachten Steuersystems erfüllt sind.