Mitteilung über die Teilnahme einer ausländischen Organisation. Bekanntmachung über die Teilnahme an ausländischen Organisationen

LEBENSLAUF. Razgulin

aktiver Staatsberater der Russischen Föderation, Klasse 3

Mit dem Bundesgesetz Nr. 376-FZ vom 24. November 2014 wurden seit 2015 Steuerpflichtige, auch natürliche Personen, verpflichtet, die Beteiligung an ausländischen Organisationen und den Aufbau ausländischer Strukturen ohne Ausbildung an die Steuerbehörden zu melden juristische Person... Darüber hinaus wurden bereits durch das Bundesgesetz Nr. 85-FZ vom 6. April 2015 die Fristen zur Erfüllung dieser Verpflichtung in Bezug auf bereits entstandene Beteiligungen an ausländischen Organisationen (bisher etablierte Strukturen) geändert. Dieses Interview widmet sich dem Verfahren zur Anzeige der Teilnahme ausländischer Personen.

- Wer sollte die Teilnahme an ausländischen Organisationen melden? Haben Einzelpersonen eine solche Pflicht?
Artikel 23 Klausel 3.1 und Artikel 25.14 der Abgabenordnung der Russischen Föderation verpflichten alle Steuerpflichtigen, die in der Russischen Föderation steuerlich ansässig sind, Benachrichtigungen über die Beteiligung an ausländischen Organisationen an die Steuerbehörden zu senden.

Steuerpflichtige - Steueransässige der Russischen Föderation gemäß den Artikeln 207, 246.2 der Abgabenordnung der Russischen Föderation sind:

  • Personen, die zum Zeitpunkt des Beginns der Beteiligung an einer ausländischen Organisation tatsächlich in Russische Föderation mindestens 183 Kalendertage innerhalb von 12 aufeinanderfolgenden Monaten;
  • alle russischen Organisationen;
  • ausländische Organisationen, deren tatsächliche Verwaltung die Russische Föderation ist (Ausnahmen können durch einen internationalen Vertrag festgelegt werden);
  • ausländische Organisationen, die ihren ständigen Sitz in Staaten haben, mit denen die Russische Föderation gültige internationale Abkommen in Steuerfragen hat, die in der Russischen Föderation durch separate Unterabteilungen tätig sind und sich unabhängig als steuerlich in der Russischen Föderation ansässige Personen anerkennen.

Daher müssen natürliche Personen, die in der Russischen Föderation steuerlich ansässig sind, unabhängig davon, ob sie Einzelunternehmer sind oder nicht, entsprechende Mitteilungen senden.

Welche Beteiligungen an ausländischen Organisationen sollen gemeldet werden Steuerbehörde, wenn eine solche Beteiligung vor der Verabschiedung der Änderungen der Abgabenordnung der Russischen Föderation entstanden ist und derzeit andauert?
Gemäß Artikel 4 Absätze 1 und 4 Bundesgesetz vom 24. November 2014 Nr. 376-FZ, eine frühere Beteiligung an ausländischen Organisationen wird ab dem 15. Mai 2015 eingereicht. Die Frist für die Einreichung eines solchen Schicksals ist der 15. Juni 2015.


Grundlage für die Übermittlung der Meldung ist in diesem Fall die Überschreitung des Beteiligungsanteils von 10 % (Artikel 23 Absatz 3.1 Unterabsatz 1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).
Unter Berücksichtigung der systemischen Auslegung ist eine Beteiligungsanzeige an ausländischen Organisationen abzugeben, wenn der Anteil der Beteiligung am 15. Mai 2015 mehr als 10 % beträgt.
Bis zum 16. Juni 2015 müssen also Personen, die seit dem 15. Mai 2015 als steuerlich ansässige Personen in der Russischen Föderation anerkannt sind, eine Mitteilung über die ab dem 15. Mai 2015 bestehende Beteiligung an ausländischen Organisationen (wenn der Anteil dieser Beteiligung mehr als 10 %).

Besteht eine Meldepflicht für ausländische Strukturen ohne Rechtsträger, die vor 2015 gegründet wurden?
Artikel 25.14 der Abgabenordnung der Russischen Föderation ist der Benachrichtigung über die Beteiligung an ausländischen Organisationen gewidmet. Eine Mitteilung über die Teilnahme an ausländischen Organisationen allein ist der Name des Dokuments. Dieses Dokument enthält auch Informationen über die Gründung einer ausländischen Struktur, ohne eine juristische Person zu bilden (Artikel 25.14 Absatz 5 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).
Somit muss bis zum 16. Juni 2015 die Meldepflicht gegenüber dem Finanzamt erfüllt sein:

Über etablierte ausländische Strukturen ohne Rechtspersönlichkeit, bestehend ab 15. Mai 2015;
- über die Kontrolle über solche Strukturen oder über den tatsächlichen Anspruch auf Erträge, die diese Strukturen (Fonds, Personengesellschaft, Personengesellschaft, Trust, andere Form der kollektiven Kapitalanlage oder Treuhandverwaltung) erhalten, bestehend ab 15. Mai 2015.

Ist die Beendigung der Beteiligung an ausländischen Organisationen meldepflichtig?
Die Anzeige einer früher entstandenen Beteiligung an einer ausländischen Organisation ist nicht zu erstatten, wenn die Pflicht zur Übermittlung einer solchen Anzeige an das Finanzamt nach Wegfall der Beteiligung an der ausländischen Organisation (Veräußerung der entsprechenden Anteile, Anteile am genehmigten Kapital) entstanden ist.
Folglich wird die Anzeige nicht abgegeben, wenn bis einschließlich 14. Juni 2015 die Beteiligung an einer ausländischen Organisation beendet oder die bestehende ausländische Struktur ohne Rechtspersönlichkeit liquidiert wird (Artikel 4 Teil 4 des Bundesgesetzes Nr. 376-FZ vom 24.11.2014 (überarbeitet am 06.04.2015 Nr. 85-FZ)).

Muss ich die Beteiligung an ausländischen Organisationen dem Finanzamt mitteilen, wenn diese im Dezember 2015 erfolgte und der Beteiligungsanteil 5 % beträgt?
Gemäß Artikel 23 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Abgabenordnung der Russischen Föderation (in der Fassung bis 2015) mussten sich Steuerpflichtige - Organisationen und Einzelunternehmer jeweils bei der Steuerbehörde am Ort der Organisation, am Ort der Residenz Einzelunternehmerüber alle Fälle der Beteiligung an ausländischen Organisationen - spätestens einen Monat nach Beginn der Beteiligung.
Klausel 3.1. Mit Artikel 23 der Abgabenordnung der Russischen Föderation wurde eine neue Verpflichtung eingeführt, Benachrichtigungen zu senden, wenn der Anteil der Beteiligung an einer ausländischen Organisation 10 % überschreitet.
Wenn also im Dezember 2014 eine Beteiligung an einer ausländischen Organisation entstanden ist und der Beteiligungsanteil weniger als 10 % beträgt, ist es nicht erforderlich, das Finanzamt über eine solche Beteiligung zu informieren oder zu benachrichtigen.

Sollen Beteiligungen an ausländischen Organisationen, die vor 2015 entstanden sind, dem Finanzamt gemeldet werden, wenn sich der Anteil dieser Beteiligungen nicht verändert hat?
Seit 2015 entfällt die Mitteilungspflicht über die Teilnahme an einer ausländischen Organisation.
Im Auftrag des Föderalen Steuerdienstes Russlands vom 09.06.2011 Nr. ММВ-7-6 / [E-Mail geschützt] das Formular Nr. С-09-2 "Mitteilung über die Teilnahme an russischen und ausländischen Organisationen" wurde genehmigt, das Felder zur Angabe des Beginns der Teilnahme und zur Änderung des Beteiligungsanteils enthält.
Die Abgabenordnung der Russischen Föderation sieht ein neues Dokument vor - eine Mitteilung über die Teilnahme an ausländischen Organisationen und eine besondere Haftung für die Unterlassung einer solchen Mitteilung.
Auf der Grundlage von Artikel 129.6 Absatz 2 der Abgabenordnung der Russischen Föderation, das rechtswidrige Versäumnis des Steuerpflichtigen, der Steuerbehörde eine Mitteilung über die Beteiligung an ausländischen Organisationen oder die Einreichung einer Mitteilung über die Beteiligung an ausländischen Organisationen vorzulegen, die unrichtige Informationen, führt zu einer Geldstrafe von 50.000 Rubel für jede ausländische Organisation, über die keine oder falsche Angaben gemacht werden.
So ist eine Mitteilung über die Beteiligung an ausländischen Organisationen (mit einem Beteiligungsanteil von mehr als 10 %) an das Finanzamt zu richten, auch wenn die Organisation vor 2015 eine Mitteilung über die Beteiligung an einer ausländischen Organisation an das Finanzamt übermittelt hat und ein Anteil der Beteiligung an einer ausländischen Organisation für die gesamte Eigentumsdauer hat sich nicht geändert.

Wie ist das Datum des Eintritts der Grundlage für die Anmeldung der Beteiligung an einer ausländischen Organisation zu bestimmen, die vor dem 16. Mai 2015 entstanden ist?
Teil 4 des Artikels 4 des Bundesgesetzes vom 24. November 2014 Nr. 376-FZ (in der Fassung vom 6. April 2015 Nr. 85-FZ), 15. Mai 2015, ist als das Datum angegeben, ab dem die monatliche Mitteilungsfrist ist gezählt. Dieses Datum kann als Eintrittsdatum für die Vorlage der Mitteilung herangezogen werden (Datum des Eintritts der Teilnahme).

- Wie lauten die Bedingungen für den Versand von Benachrichtigungen über den Beginn neuer Beteiligungen an ausländischen Organisationen?
Auf der Grundlage von Artikel 25.14 Absatz 3 der Abgabenordnung der Russischen Föderation wird eine Mitteilung über die Beteiligung an einer ausländischen Organisation spätestens einen Monat nach dem Datum des Eintritts (Änderung des Anteils) der Beteiligung an einer ausländischen Organisation eingereicht , die Grundlage für die Einreichung einer Mitteilung ist.
In diesem Fall informiert der Steuerpflichtige im Falle der Beendigung der Beteiligung an einer ausländischen Organisation dies dem Finanzamt spätestens einen Monat nach Beendigung der Beteiligung.
Die Frist für die Zusendung von Mitteilungen über die Beteiligung an ausländischen Unternehmen, die ab dem 16. Mai erfolgt, beträgt einen Monat. Darüber hinaus treten die Bestimmungen über die monatliche Frist für die Übermittlung von Mitteilungen am 15. Juni 2015 in Kraft (Artikel 4 Teil 3 des Bundesgesetzes vom 24. November 2014 Nr. 376-FZ (in der Fassung von Nr. 85-FZ vom April) 06, 2015).
Das heißt, der Erwerb von 10 % (oder mehr) einer Beteiligung an einem ausländischen Unternehmen am 16. Mai 2015 muss spätestens am 16. Juni gemeldet werden.

- Wie lange dauert es, die Gründung ausländischer Strukturen ohne Gründung einer juristischen Person zu melden?
Steueransässige der Russischen Föderation müssen der Steuerbehörde die Gründung ausländischer Strukturen melden, ohne eine juristische Person zu gründen.
Gleichzeitig unterscheiden sich die Begriffe „ausländische Organisation“ und „ausländische Struktur ohne Rechtspersönlichkeit“ der Abgabenordnung der RF (Artikel 11 der Abgabenordnung der RF).
In den nach Auffassung des Gesetzgebers erforderlichen Fällen werden die Begriffe "ausländische Organisation" und "ausländische Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit" sogar im gleichen Sinne verwendet (vor allem um die Möglichkeit der Anerkennung von eine ausländische Organisation und eine ausländische Struktur ohne die Gründung einer juristischen Person durch ein kontrolliertes ausländisches Unternehmen - zum Beispiel Artikel 25.13 Klauseln 2, 3, 6, 8, 9 des Artikels 25.13 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).
In anderen Fällen werden die Begriffe „ausländische Organisation“ und „ausländische Struktur ohne Rechtspersönlichkeit“ getrennt verwendet (zum Beispiel Absatz 1 von Artikel 25.15 der Abgabenordnung der Russischen Föderation) oder nur der Begriff „ausländisch“ Organisation“ verwendet wird (zum Beispiel Absatz 3 von Artikel 25.14 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).
Die Frist für die Zusendung einer Benachrichtigung ist in Absatz 3 des Artikels 25.14 der Abgabenordnung der Russischen Föderation nur in Bezug auf die Beteiligung an ausländischen Organisationen festgelegt: innerhalb eines Monats ab dem Tag des Eintritts (Änderung des Anteils) der Beteiligung an einer solchen ausländische Organisation.
Die Frist für die Anzeige der Gründung ausländischer Strukturen ohne Gründung einer ab dem 16. Mai 2015 gegründeten juristischen Person oder der Beherrschung solcher Strukturen oder des ab diesem Zeitpunkt entstandenen tatsächlichen Anspruchs auf Einkünfte dieser Strukturen beträgt nicht durch die Abgabenordnung der Russischen Föderation festgelegt. Es stellt sich heraus, dass die Anzeige erfolgen sollte, bevor die Finanzbehörde über die Inhaftierung entscheidet.

- Wie ist eine Teilnahmeerklärung an ausländischen Organisationen auszufüllen und zu versenden?
Die Formulare, Formate, Verfahren zum Ausfüllen und Verfahren zum Einreichen von Meldungen müssen vom Föderalen Steuerdienst Russlands festgelegt werden. Die Mitteilung muss die in Artikel 25.14 Absatz 5 der Abgabenordnung der Russischen Föderation genannten Informationen enthalten. Die Beteiligung an einer ausländischen Organisation kann direkt, indirekt oder gemischt erfolgen (Anteile der direkten und indirekten Beteiligung werden addiert). Erfolgt die Teilnahme durch andere Personen, müssen Sie zum Ausfüllen der Meldung jeder relevanten ausländischen Organisation (IR) eine eindeutige Teilnehmernummer zuweisen, Russische Organisation(RO), eine ausländische Struktur ohne juristische Person (IP).
Bei indirekter Teilnahme sind beim Ausfüllen der Meldung alle gemäß Artikel 105.2 der Abgabenordnung der Russischen Föderation festgelegten Teilnahmesequenzen (Gruppen) anzugeben, die mit der gewünschten ausländischen Organisation enden müssen. Der Beteiligungsanteil wird berechnet, indem die Beteiligungsprozentsätze in jeder Sequenz multipliziert und die resultierenden Beteiligungsanteile für alle Gruppen addiert werden.

Was passiert, wenn der Steuerpflichtige die Freigabe der Anordnung nicht abwartet oder beispielsweise bereits eine solche Mitteilung in irgendeiner Form verschickt hat?
Vor den Änderungen stellten sich die meisten Steuerzahler als Übertreter heraus - sie haben bis zum 2. April keine Anzeige innerhalb der ursprünglich gesetzten Frist eingereicht -. Hauptgrund für die Nichteinreichung war das Fehlen eines genehmigten Meldeformulars.
Am 7. April ist das Bundesgesetz Nr. 85-FZ vom 6. April 2015 in Kraft getreten, das die Frist für die Einreichung von Meldungen auf den 15. Juni verschoben hat.
Es besteht daher kein Grund, die unterbliebene Meldung für den Zeitraum vom 2. bis 7. April als verspätet anzusehen. Artikel 3 des Bundesgesetzes Nr. 85-FZ vom 6. April 2015 schloss sogar die theoretische Möglichkeit aus, einen Steuerpflichtigen gemäß Artikel 129,6 Absatz 2 der Abgabenordnung der Russischen Föderation für Handlungen zur Verantwortung zu ziehen, die durch Absendung hätten begangen werden müssen Meldungen in der Zeit vom 1. Januar bis 7. April 2015.
Das Fehlen einer genehmigten Form des Dokuments beseitigt jedoch nicht die Erfüllung der Verpflichtung zur Vorlage dieses Dokuments.
Es sei darauf hingewiesen, dass keine Haftung für die Nichteinhaltung der Form und Methode der Einreichung einer Meldung an die Abgabenordnung der Russischen Föderation begründet wurde.
Wenn der Föderale Steuerdienst Russlands das Formular (das Format) der Mitteilung über die Beteiligung an ausländischen Organisationen nicht rechtzeitig genehmigt, kann der Steuerpflichtige diese Mitteilung in jeder Form schriftlich senden.
Ein Steuerpflichtiger, der die Pflicht zur Absendung einer Mitteilung erfüllt hat, kann nicht erneut an der Erfüllung derselben Verpflichtung beteiligt werden.

Muss ich eine Änderung des Beteiligungsanteils an ausländischen Organisationen mitteilen, wenn sich der Anteil dieser Beteiligung nachträglich z. B. von 30 % auf 25 % oder umgekehrt von 10 % auf 30 verringert? %?
Grundlage für die Übermittlung der Meldung ist die Überschreitung des Beteiligungsanteils von 10 % (Artikel 23 Absatz 3.1 Unterabsatz 1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).
Wenn sich nach Abgabe einer Bekanntmachung über die Teilnahme an ausländischen Organisationen die Gründe für die Abgabe einer solchen Bekanntmachung nicht geändert haben, wird keine weitere Bekanntmachung abgegeben.
Daraus kann geschlossen werden, dass in Bezug auf die Beteiligungsmitteilung, deren Betrag 10 % überschritten hat, nachträgliche Mitteilungen einer Beteiligungsänderung (Erhöhung oder Verminderung), durch die der Anteil 10 % nicht unterschreitet, wiederholt und sollte nicht eingereicht werden.
Beträgt der Beteiligungsanteil an der Organisation zunächst 5 % und erhöht sich dann auf 10 %, so ist die Mitteilung über die Beteiligung an einer solchen ausländischen Organisation spätestens einen Monat nach dem Datum der Anteilsänderung einzureichen.

Unser russisches Unternehmen hat im Dezember 2017 mehr als 90 % der Anteile an einem ausländischen Unternehmen (Republik Kasachstan) übernommen. Was sollen wir tun, müssen wir unsere Steuerbehörden über die Rücknahme von Anteilen informieren, tun Steuerrückzahlungen, Berichte für das russische Finanzamt? Was sind unsere nächsten Schritte?

Antworten

Ein russisches Unternehmen muss der Steuerbehörde die Beteiligung an einer ausländischen Organisation anzeigen (siehe Empfehlung unten).

Gast, kennenlernen -!

Zukünftig wird es erforderlich sein, eine Berichterstattung zu erstellen und den effektiven und gewichteten durchschnittlichen Einkommensteuersatz (Gewinn) einer ausländischen Organisation zu berechnen.

Der Tag der Einreichung einer Meldung bei der Steuerbehörde gemäß Artikel 23 Absatz 3.1 der Abgabenordnung berechnet sich ab dem Tag des Inkrafttretens des Vertrags über den Verkauf von Aktien oder Anteilen am genehmigten Kapital einer ausländischen Gesellschaft (;).

Das Verfahren zur Berechnung des Gewinns eines ausländischen Unternehmens für eine beherrschende Person - eine russische Organisation - wurde eingerichtet.

Begründung dieser Position in den Materialien des "Glavbukh Systems".

Organisationen und Bürger, die einen Anteil von mehr als 10 Prozent an einem ausländischen Unternehmen besitzen oder eine ausländische Struktur gegründet haben, ohne eine juristische Person zu bilden, müssen sich melden (Absätze und Abschnitte 3.1 des Art. 23 der Abgabenordnung der Russischen Föderation). Dies gilt auch für alle beherrschenden Personen. und das elektronische Format eines solchen Dokuments wurde genehmigt. Dort ist auch die Reihenfolge der Befüllung angegeben.

Wie Sie eine Bekanntmachung erstellen, wo und wann Sie diese einreichen müssen, erfahren Sie in dieser Empfehlung. Hier finden Sie auch ein Füllbeispiel.

Wohin mitnehmen?

Die Anmeldung zur Teilnahme an ausländischen Organisationen erfolgt an Finanzamt:

Am Ort der Registrierung der Organisation;

Am Wohnort eines Bürgers, falls für eine natürliche Person ausgefüllt.

Partner

Am 1. Januar 2015 traten im Rahmen des Kampfes gegen Offshore-Unternehmen in Russland die sogenannten „Deoffshorization“-Novellen in Kraft. Steuer-Code HF. Nachfolgend finden Sie eine Reihe von Maßnahmen, die eine Person ergreifen muss, wenn sie Aktien eines ausländischen Unternehmens registriert oder gekauft hat.

In Bezug auf die beherrschende Person eines in der Russischen Föderation Steueransässigen - einen Steuerpflichtigen - eine natürliche Person

Grundlage für die Einreichung Anhängen von Dokumenten Eine Verantwortung
1) Entstehung(Firmenanmeldung oder Aktienkauf) Beteiligung (direkt oder indirekt oder durch Nominierte oder tatsächliche) in Firmen:
a) über 10 %

2) Änderung teilen(Anzahl der Aktien) oder Reihenfolge der Teilnahme(Direkt Indirekt) in Gesellschaft

3) Beendigung der Teilnahme(Liquidation, Verkauf aller Anteile) an der Gesellschaft

3 Monate ab Entstehungsdatum / Beendigung / Kontrollwechsel Es ist NICHT erforderlich, Dokumente beizufügen
Artikel 129.6 der Abgabenordnung der Russischen Föderation
RUB 50.000 für jedes Unternehmen Verjährungsfrist - 3 Jahre ab dem Datum, an dem die Einreichung einer Teilnahmeanzeige verspätet erfolgt ist- nach 3 Monaten ab dem Datum des Ursprungs / der Änderung / der Beendigung der Kontrolle - Absatz 1 des Artikels 113 der Abgabenordnung der Russischen Föderation. Für Unternehmen, die VOR dem 15. Mai 2015 registriert wurden, musste die Teilnahmeerklärung bis zum 15. Juni 2015 eingereicht werden - ab diesem Datum sollte die Verjährungsfrist berechnet werden. Die Verjährungsfrist für solche Unternehmen endet am 15. Juni 2018.
Grundlage für die Einreichung Anhängen von Dokumenten Eine Verantwortung
Kontrolle (direkt oder indirekt, entweder durch Nominees oder tatsächlich) über das Unternehmen:

1) über 25%
2) mehr als 10 %, wenn der Beteiligungsanteil aller Steuerinländer mehr als 50 % beträgt (berücksichtigt wird der Gesamtanteil mit Ehepartner und minderjährigen Kindern)

bis 20. März das Jahr nach der Steuerperiode, in der die beherrschende Partei Einkünfte in Form von CFC-Gewinnen erfasst 1) FCKW-Gewinn

- weniger als 30 Millionen Rubel. (für 2016),
weniger als 10 Millionen Rubel (für 2017).

Artikel 25.15 Klausel 6 der Abgabenordnung der Russischen Föderation
So ein FCKW-Gewinn nicht berücksichtigt bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer der beherrschenden Person.

Einreichung der 3-NDFL-Erklärung - nicht erforderlich

WICHTIG: Die Steuerbehörde hat das Recht, vom Steuerpflichtigen die Vorlage von Dokumenten zu verlangen, die die Richtigkeit der in der Mitteilung gemachten Angaben bestätigen. In diesem Zusammenhang sind wir der Meinung, dass diejenigen, deren CFC-Gewinne die festgelegten Schwellenwerte nicht überschreiten, bereit sein sollten, relevante Belege vorzulegen - Jahresabschlüsse und einen Bestätigungsvermerk, der kein negatives Prüfungsurteil enthält.

2) FCKW-Gewinn
- mehr als 30 Millionen Rubel. (für 2016),
- mehr als 10 Millionen Rubel. (für 2017)

Der Gewinn der CFC wird bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer der beherrschenden Person berücksichtigt.

Es ist NICHT erforderlich, Dokumente beizufügen

Die Einreichung einer 3-NDFL-Erklärung ist erforderlich

3) ein "aktives" Unternehmen (sowie andere Gründe .) Steuerbefreiung für FCKW-Gewinne Artikel 25.13-1 Absatz 1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation)

Artikel 25.13-1 Absatz 1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation
Sie müssen Dokumente anhängen, Bestätigung der Bedingungen für die Befreiung von CFC-Gewinn von der Besteuerung(die Liste der Dokumente ist nicht gesetzlich festgelegt, daher können solche Dokumente sein: ein Auszug aus dem Bericht des Abschlussprüfers, der die aktive Tätigkeit des Unternehmens angibt; ein Kontoauszug, der die aktive Art der Tätigkeit angibt usw.).

9. Ich habe einen CFC, habe mich aber noch nicht entschieden, ob ich ihn in Russland „zeigen“ werde. Was ist der Unterschied zwischen Selbsterklärung, Fristversäumnis und Bußgeldbescheid oder gleichem Bußgeld, nachdem das Finanzamt davon erfahren hat?

Eine Geldstrafe für die nicht rechtzeitige Mitteilung über die Teilnahme an einer ausländischen Organisation wird mit einer Geldstrafe in Höhe von 50.000 Rubel verbunden. Auch wenn Sie die Anzeige selbst eingereicht haben, muss die Geldbuße bezahlt werden. Wenn Sie warten, bis das Finanzamt etwas über das Unternehmen erfährt (oder vielleicht nicht weiß), dann laufen Sie zusätzlich Gefahr, folgende Bußgelder zu verhängen:
1) 100.000 Rubel. für jedes Jahr der Verzögerung bei der Einreichung einer CFC-Mitteilung
2) Wenn der Gewinn der CFC die Schwelle von 30 und 10 Millionen überschritten hat und nicht existierte, dann kommt es zu Steuerverstößen in Bezug auf die Nichtzahlung von Steuern, was zu einer Geldstrafe von 5 % für jeden Monat der Verspätung führt , jedoch nicht mehr als 30% bei Nichteinreichen der 3-NDFL-Erklärung; 20 % bei Nichtzahlung der Steuer, sowie eine Vertragsstrafe für jeden Tag der Verspätung in Höhe von 1/300 des Refinanzierungssatzes.

Die Notwendigkeit, eine Mitteilung über die Teilnahme an ausländischen Organisationen zu erstellen, ist erst vor relativ kurzer Zeit aufgetreten - ab Januar 2015. Für eine Reihe von Personen ist dieses Dokument obligatorisch, während seine Erstellung in einer bestimmten Form von U-IO erfolgt.

Dateien

Wer ist anzeigepflichtig

Dieses Dokument muss eingereicht werden:

  • Bürger Russlands;
  • Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft;
  • diejenigen, die überhaupt keine Staatsbürgerschaft haben;
  • Unternehmen und Organisationen.

Darüber hinaus liegt die Verantwortung für die Erstellung des Dokuments bei einigen ausländischen Unternehmen, einschließlich derjenigen, die Unterabteilungen und Niederlassungen innerhalb der Russischen Föderation haben und dementsprechend als Steuerzahler unseres Landes gelten.

Der Grund für die Einreichung einer Anzeige ist sowohl der Beitritt zu den Mitgliedern einer ausländischen Organisation als auch der Austritt aus dieser. Bei einer „Umformatierung“ von Aktien sollten auch die Aufsichtsbehörden informiert werden.

Wo und in welchem ​​Zeitraum soll das Dokument übertragen werden

Die Mitteilung wird spätestens dreißig Tage (nach dem Kalender) nach dem Datum des "Eintritts", des Anteilswechsels oder des "Austritts" aus einer ausländischen Organisation bei der örtlichen Gebietskörperschaft des Steuerdienstes eingereicht.

Verweigerung der Annahme eines Dokuments

Manchmal können die Finanzbehörden die Annahme der eingereichten Dokumente verweigern. In diesem Fall ist die Anmeldung zur Teilnahme an ausländischen Organisationen keine Ausnahme. Die Liste der Ablehnungsgründe ist zwar nicht so lang:

  • falsch ausgefülltes Formular;
  • Fehlen der Vorlage von Originalen der Begleitdokumente;
  • schlechte Kopierqualität.

Um die Situation zu korrigieren, müssen Sie alle Mängel beheben und sich erneut bewerben.

Und wenn Sie keine Benachrichtigung einreichen

Die Nichteinhaltung der Verpflichtung zur Übermittlung einer Teilnahmeerklärung an ausländischen Organisationen kann zu schwerwiegenden Konsequenzen in Form einer relativ hohen Geldstrafe (bis zu mehreren zehntausend Rubel) führen.

Gleichzeitig ist zu bedenken, dass auch das gezielte Verschweigen dieser Tatsache kein gutes Ende nehmen wird, da den Finanzbehörden heute verschiedene Informationsquellen zur Verfügung stehen (u. .

Regeln zum Ausfüllen der Benachrichtigung

Wenn Sie eine Mitteilung über die Teilnahme an ausländischen Organisationen erstellen und an das Finanzamt senden müssen, empfehlen wir Ihnen, die folgenden Tipps zu beachten und ein Muster zum Ausfüllen des Dokuments zu sehen.

Zunächst möchten wir Sie daran erinnern, dass das Benachrichtigungsformular ein einheitliches Aussehen hat und für die Verwendung erforderlich ist.

  1. In das Formular können Sie entweder handschriftlich (allerdings nur mit Kugelschreiber in Blau, Schwarz oder Lila) oder in gedruckter Form am Computer Angaben machen.
  2. Wörter sollten in großen, leserlichen Großbuchstaben geschrieben werden, damit sie lesbar und verständlich sind.
  3. Machen Sie Fehler im Formular, Sie können keine Blots machen. Wenn der Fehler aufgetreten ist, sollten Sie ihn nicht korrigieren, es ist besser, ein anderes Formular auszufüllen. Und natürlich ist es verboten, in der Benachrichtigung bewusst falsche Angaben zu machen – wenn solche Tatsachen entdeckt werden, können die Folgen die unangenehmsten sein.

Stellt der Steuerpflichtige nach Absendung der Benachrichtigung plötzlich fest, dass darin Unrichtigkeiten enthalten sind, hat er das Recht, eine aktualisierte Benachrichtigung einzureichen – Sanktionen sind hierfür nicht vorgesehen, Hauptsache, die Fristen einzuhalten.

Muster zum Ausfüllen einer Mitteilung über die Teilnahme an ausländischen Organisationen

Ausfüllen des ersten Blattes

Auf der ersten Seite oben in der Meldung werden Informationen über den Steuerpflichtigen eingegeben: Firmendaten, sein vollständiger Name (mit entschlüsseltem Organisations- und Rechtsstatus). Hier werden auch die Nummer der Berichtigung, der Code der Steuerbehörde und der Steuerzahlercode, der Grund für die Erstellung des Dokuments angegeben.

Der untere Teil der Seite ist in zwei Abschnitte unterteilt. Auf der linken Seite müssen Sie zuerst den Code des Melders angeben (die Entschlüsselung wird dort angegeben), dann seine persönlichen und Kontaktinformationen eingeben, unterschreiben und das Datum eintragen.

Ausfüllen des zweiten Blattes

Die zweite Seite der Benachrichtigung wird ausgefüllt, wenn die Rede im Namen von natürliche Person... Dabei spielt es, wie bereits erwähnt, keine Rolle, ob er nur Staatsbürger der Russischen Föderation ist, die doppelte Staatsbürgerschaft besitzt oder gar keine. Alle hier eingegebenen Informationen müssen einem Reisepass oder einem anderen Ausweisdokument entsprechen. Lässt der Anmelder diese Seite leer, muss er dennoch seine Unterschrift und sein Datum darunter setzen (dasselbe gilt für andere Seiten des Dokuments).

Das dritte Blatt ausfüllen

Die dritte Seite enthält Informationen über die betreffende ausländische Organisation. Zuerst müssen Sie den Namen hier eingeben, und zwar in Russisch und Englisch.

Nachfolgend finden Sie den Ländercode, die Firmenregistrierungsnummer und die Adresse des tatsächlichen Standorts sowie andere bekannte Daten. Dann ist zu beachten, welche Beziehung der Anmelder zur Organisation hat: direkt, indirekt oder beides, Datum, Monat, Jahr der Teilnahme, Anteil und Enddatum (letzteres - wenn das Dokument im Zusammenhang mit dem Austritt aus der Organisation).

Ausfüllen des vierten Blattes

Die vierte Seite enthält Informationen über ein russisches Unternehmen, das an einer ausländischen Organisation teilnimmt. Die hier eingegebenen Informationen müssen mit den Gründungspapieren des Unternehmens identisch sein.

Das fünfte Blatt ausfüllen

Die fünfte Seite enthält Angaben zur Beteiligung an einer ausländischen Struktur ohne Gründung einer juristischen Person. Person (d. h. Partnerschaft, Stiftung, Treuhand, Partnerschaft usw.).

Das sechste Blatt ausfüllen

Die sechste Seite zeigt den Status eines Teilnehmers an einer ausländischen Struktur ohne Gründung einer juristischen Person. Person (d. h. wer der Antragsteller ist: der Gründer eines solchen Unternehmens, der Empfänger der Einkünfte oder das herrschende Unternehmen).

Das siebte Blatt ausfüllen

Auf der letzten Seite - der siebten Seite - ist schließlich das Verfahren für die indirekte Beteiligung des Anmelders an einem ausländischen Unternehmen offengelegt: alle Glieder in der Kette, zu der die ausländische Organisation gehört, an der wiederum der Anmelder beteiligt ist, und auch die Serien Anzahl seiner Beteiligung und der ihm gehörende Anteil angegeben.

So senden Sie eine Benachrichtigung

Zum Senden an Finanzamt Benachrichtigungen können Sie eine von mehreren Optionen verwenden:

  1. Am zuverlässigsten und einfachsten ist es, das ausgefüllte Formular persönlich zum Finanzamt zu bringen und einem Spezialisten zu übergeben.
  2. Sie können die Anzeige mit einem Vertreter weiterleiten, sofern dieser über eine notariell beglaubigte Vollmacht verfügt.
  3. Und noch eine Möglichkeit: das Dokument per Einschreiben mit Rückschein per Post zu versenden - das dauert zwar länger, garantiert aber den Eingang des Bescheids beim Finanzamt.

> Erstellung und Einreichung von FCKW-Meldungen

Einreichung der Mitteilung über die Teilnahme an ausländischen Organisationen und Mitteilung über kontrollierte ausländische Gesellschaften (CFC)

Gemäß Artikel 25.14 der Abgabenordnung der Russischen Föderation Steuerpflichtige in der Russischen Föderation - natürliche Personen und juristische Personen - sind verpflichtet, die Steuerbehörde am Ort zu benachrichtigen Wohnort oder Ort Standort der Organisation bzw.:

1) über deine Beteiligung in ausländischen Organisationen (über den Aufbau ausländischer Strukturen ohne Gründung einer juristischen Person);
2) über kontrollierte ausländische Unternehmen die sie kontrollieren.

Dies sind ZWEI verschiedene Arten von Mitteilungen, die an eine Person, die ein ausländisches Unternehmen besitzt, bei der Steuerbehörde eingereicht werden müssen (oder unter bestimmten Bedingungen nicht eingereicht werden dürfen, die weiter unten erörtert werden).

Betrachten wir beide Optionen nacheinander.

Gemäß Ziffer 1 Ziffer 3.1. Gemäß Artikel 23 der Abgabenordnung der Russischen Föderation ist der Steuerpflichtige verpflichtet, der Steuerbehörde sowohl die direkte als auch die indirekte Beteiligung an ausländischen Organisationen mitzuteilen wenn der Anteil dieser Beteiligung 10 % übersteigt... Gleichzeitig wird der Anteil der indirekten Beteiligung an einer ausländischen Organisation nach dem Verfahren des Art. 105,2 der Abgabenordnung der Russischen Föderation.

Auch die Teilnahme an ausländischen Organisationen ist zu melden, wenn die Teilnahme an diesen durch Nominierte erfolgt.

Beispiel.
Sie sind Begünstigter einer zypriotischen Gesellschaft - Sie sind kein Direktor oder Aktionär, Sie sind der Begünstigte, dessen Rechte an der Gesellschaft sich aus einer Vertrauenserklärung ergeben - das Gesetz verlangt jedoch, dass Sie als die Person, die das Unternehmen kontrolliert, eine Mitteilung einreichen. Gleichzeitig bedeutet „Kontrolle“ das Recht, Einfluss auf die Entscheidung über die Verteilung des Unternehmensgewinns zu nehmen.

Die Meldepflicht liegt auch bei den Steuerpflichtigen, die die sogenannte ISBOYL – eine ausländische Struktur ohne Rechtspersönlichkeit – gegründet haben (dazu zählen unter anderem aktuelle britische LLPs und schottische LP-Partnerschaften). Gemäß Absatz 2 des Artikels 11 der Abgabenordnung der Russischen Föderation ISBOYL bedeutet eine nach ausländischem Recht geschaffene Organisationsform (Gebiet), ohne eine juristische Person zu bilden (insbesondere Fonds, Partnerschaft, Partnerschaft, Vertrauen, eine andere Form der kollektiven Kapitalanlage und (oder) Treuhandverwaltung), die nach ihrem Personenrecht zur Ausübung von Tätigkeiten berechtigt ist, zielt darauf ab, Einkommen zu generieren(ist eingetroffen) im Interesse von seine Teilnehmer (Aktionäre, Treuhänder oder andere Personen) oder andere Begünstigte.

Frist für die Einreichung einer Anzeige

In Übereinstimmung mit Absatz 3 der Kunst. 25.14 der Abgabenordnung der Russischen Föderation:

Über die Beteiligung an ausländischen Organisationen (über die Gründung ausländischer Strukturen ohne Gründung einer juristischen Person) wird eine Anzeige eingereicht spätestens drei Monate ab dem Tag des Eintritts (Anteiländerung) der Beteiligung an einer solchen ausländischen Organisation (dem Tag der Gründung einer ausländischen Struktur ohne Gründung einer juristischen Person), der die Grundlage für die Einreichung einer solchen Mitteilung ist.

Verfahren und Form der Benachrichtigung

Formulare für die Anmeldung der Beteiligung an ausländischen Organisationen genehmigt Im Auftrag des Föderalen Steuerdienstes der Russischen Föderation vom 24. April 2015 Nr. ММВ-7-14 / [E-Mail geschützt]- beantragt bis 12. August 2019 und durch die Verordnung des Föderalen Steuerdienstes Russlands vom 07.05.2019 N ММВ-7-13 / [E-Mail geschützt]- gilt NACH dem 12. August 2019. Bitte beachten Sie:

  • juristische Personen muss ausschließlich Benachrichtigung senden v elektronisches Formular, nur über Telekommunikationskanäle (TCS) und nur bei Vorhandensein einer erweiterten qualifizierten elektronischen Signatur (UKEP) *
  • Einzelpersonen haben das Recht, eine Benachrichtigung abzugeben auf Papier

Bei unvollständigen Angaben, Ungenauigkeiten oder Fehlern beim Ausfüllen der eingereichten CFC-Meldung, der Steuerpflichtige ist auch berechtigt aufgrund vonArtikel 25.14 Klausel 7 der Abgabenordnung der Russischen Föderationbeim Finanzamt einreichenaktualisierter Hinweis.
Im Falle der Einreichung einer überarbeiteten Mitteilung vor dem Zeitpunkt, an dem der Steuerpflichtige von der Feststellung durch die Steuerbehörde erfahren hat, dass in der Mitteilung unrichtige Angaben enthalten waren, hat der Steuerpflichtige von der Haftung befreit die in Artikel 129.6 dieses Kodex vorgesehen sind.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es gibt keine gesetzlichen Anforderungen an die obligatorische Beifügung von Dokumenten zum CFC-Hinweis. Auf einem der Merkblätter muss jedoch das Datum der Erstellung angegeben sein Jahresabschluss und das Datum des Abschlussprüfers.

Daraus können wir schließen, dass es auf jeden Fall vorbereitet werden sollte in verpflichtend entweder in Übereinstimmung mit den lokalen Gesetzen und Rechnungslegungsstandards, oder.

AUDIT muss jedoch durchgeführt werden (auch wenn es NICHT obligatorisch ist) für den Fall, dass die Mitteilung in Bezug auf die Tatsache des Eigentums an einem ausländischen Unternehmen eingereicht wird, mit dem Russland kein Abkommen über den Austausch von Steuerinformationen hat.Gleichzeitig sollte der Bericht des Abschlussprüfers kein negatives Prüfungsurteil enthalten.

Beispiel.
Es ist NICHT erforderlich, Jahresabschlüsse für europäische Rechtsordnungen und andere zu prüfen, da Russland hat mit ihm Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung abgeschlossen.
Es ist ERFORDERLICH, ein freiwilliges Audit für alle Offshore-Unternehmen durchzuführen: usw.

Nach Erstellung der Berichte und Durchführung der Prüfung und Abgabe des Bescheids müssen Sie darauf vorbereitet sein, dass die Mitarbeiter des Eidgenössischen Steuerdienstes „im Rahmen der Klärung der im Bescheid genannten Angaben“ Unterlagen anfordern, die die erklärten Angaben bestätigen. Nach Eingang dieser Anforderungen muss der Eidgenössische Steuerdienst übersetzte Kopien des Jahresabschlusses und des Abschlussprüfers vorlegen (eine Apostille und eine notariell beglaubigte Übersetzung sind nicht erforderlich). Wie die Praxis zeigt, gehen nach Einreichung dieser Unterlagen keine Anfragen des Eidgenössischen Steuerdienstes mehr ein.

Verantwortung für die verspätete Einreichung einer CFC-Mitteilung

Gemäß Artikel 129.6 Absatz 1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation

Unrechtmäßige Unterlassung der etablierten Begriff durch die beherrschende Person an die Steuerbehörde Meldungen über beherrschte ausländische Gesellschaften für ein Kalenderjahr oder die Übermittlung einer Meldung über beherrschte ausländische Gesellschaften durch die beherrschende Person an die Steuerbehörden mit unrichtigen Angaben,

bringt eine Strafe mit sich eine Geldstrafe von 100.000 Rubel für jedes kontrollierte ausländische Unternehmen, über die keine oder falsche Angaben gemacht werden.

Das heißt, wenn ein Steuerpflichtiger, der ein ausländisches Unternehmen mit 100%iger Beteiligung registriert hat, nicht ZWEI Meldungen an die Steuerbehörde sendet (wie von den neuen Regeln gefordert), muss er in Form einer Geldstrafe von 150.000 Rubel haftbar gemacht werden. (50.000 Rubel + 100.000 Rubel).

Die Kosten unserer Dienstleistungen

* Je nach Komplexität der Unternehmensstruktur. Die angegebenen Kosten beinhalten eine Analyse der Eigentümerstruktur sowie mündliche Beratungen zum CFC.